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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1934-01-01 · Heft 1 · p. Seite 12

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
4 (1934)
Issue
Heft 1
Date
1934-01-01
Page
Seite 12 (sequence 13)
Language
German
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tat ein gutes Beruhigungsmittel für die jungen Herren sein/') v Oberst Kanzler Graf von Ko lowrat, der über die beiden Bittschriften zu referieren hatte, meldet auch, wie wir aus einem von Professor Dr. Alfred F. Pribram publizierten Dokumente wissen, dass der Prager Erzbischof sich gegen die Promotion ausgesprochen habe, u. z. insbesondere weil er im Studium des Kirchenrechtes durch Juden ein Gravamen sehe. Das böhmische Gütern i u m tadelt zwar die Professoren wegen einiger Formfehler, will aber dem Juden Joel die Promotion gestatten. Im Allgemeinen bemerkt es, dass in Zukunft kein jüdischer Student zum Besuche der Kirchenrechtsvorlesungen zu zwingen sei, besonders weil es auch Anstände wegen der mitfrequentierenden Theologen geben könne. Weiters führt Graf Kolowrat ein Gutachten der Studien- und Zensur-Hofkommission an, die sich für die Zulassung des Joel zur Promotion ausspricht, da keinem Staatsbürger ohne Verletzung der Gerechtigkeit das gesetzmässig erworbene Recht genommen werden dürfe. Es sollte ihm — da es allerdings bedenklich wäre, ihn ausdrücklich auch für das Kirchenrecht zu promovieren, der allgemeine Titel eines Dr. jur. verliehen werden. Graf Kolowrat meint zum Schluss in seiner Note, dass den jüdischen Doktoren der Rechte die Ausübung der Advokatur gestattet werden solle, da auch die jüdischen Ärzte Jedermann öffentlich kurieren dürfen. Noch war aber die Angelegenheit nicht erledigt, sie kam noch vor dem Staatsrat. Baron Friedrich Eger und sein Kollege Josef von Izdenczy sprachen sich eindringlich für das Gesuch des Rafael Joel aus: „Der Jude kann an allen freien Künsten und Wissenschaften teilnehmen, kann in die Gesellschaft der Maler und Bildhauer, der Logiker, Physiker, Mathematiker, Feldmesser etc. eintreten, kann sogar geadelt werden, landesfürstliche Ämter bekleiden, die Stufe eines königlichen Raths erreichen ... Was für wesentliche Hindernisse sollten wohl im Wege sein, um auch dem Körper der Advokaten einver- 12

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