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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1934-01-01 · Heft 1 · p. Seite 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
4 (1934)
Issue
Heft 1
Date
1934-01-01
Page
Seite 6 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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Am 3. Oktober 1430 wurden die Juden auf Befehl Sigismunds aus Eger ausgewiesen, wobei ihre Synagoge in eine Kapelle verwandelt wurde. Die Wiederansiedlung wurde ihnen im Jahre 1435 gegen hohe Abgaben, die jährlich abgeführt werden mussten, gestattet. Hiedurch war die Möglichkeit wieder vorhanden eine Gemeinde in Eger zu gründen. Im Jahre 1448 musste diese Aufenthalsbewilligung wiederum erneuert werden, und durch Vermittlung des Bürgermeisters oder des Stadtrates wurde ihnen diese gegen eine hohe Bürgersteuer erteilt. Um dieser schweren Belastung nachzukommen, wurden von den Gemeindemitgliedern 2 Männer gewählt, die als Bürgen für den aufzubringenden Steuerbetrag bei dem Stadtrate haften und zugleich die Schätzung und Besteuerung der einzelnen Gemeindemitglieder vornehmen sollten. Bei der Vornahme der Einzelbesteuerung erklärten die beiden gewählten Männer, dass jedes Gemeindemitglied, falls ihm die auferlegte Steuer zu hoch und er sie zu ertragen nicht im Stande sei, das Recht habe, die Besteuerung nicht anzunehmen, aus dem Gemeindeverband auszutreten und aus der Stadt auszuwandern. In einem solchen Falle sei ihm noch gestattet mit seiner Familie ein ganzes Jahr, angefangen vom 1. Ijar 209 (1449), in Eger zu verbleiben, jedoch dürfe er in Eger keine Geschäfte treiben und Geld verleihen, sondern müsse diese Zeit dazu benutzen, die ihm noch in Eger zustehenden Geldforderungen einzukassieren. Ferner könne er sich während der nächsten 10 Jahre in Eger nicht wieder ansiedeln, sondern erst nach Ablauf von 10 Jahren müsse er die Genehmigung sämtlicher Gemeindemitglieder zur Wiedersesshaftmachung in Eger einholen, die ihm dann erteilt werden kann. Zu jener Zeit lebten in Eger 2 jüdische Gelehrte; R. Menzel (Rufname für Gerschom) (4) und R. Hass Katz (Rufname für Josef) (5). Diese beiden Gelehrten wurden von der Schätzungskommission für die Aufbringung der Bürgersteuer sehr hoch eingeschätzt. Anfangs waren sie bereit, die ihnen auferlegte Steuerlast tragen zu wollen, später jedoch weigerten sie sich, die Steuer zu zahlen und

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