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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1934-01-01 · Heft 1 · p. Seite 7

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
4 (1934)
Issue
Heft 1
Date
1934-01-01
Page
Seite 7 (sequence 8)
Language
German
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IRI
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zogen es vor, aus Eger auszuwandern. Auf Grund dieser Erklärung wurden sie von den Gemeindevorstehern (Moses) Mauschel und Samuel (6) vom Gemeindeverband ausgeschlossen. Hierauf erklärten die beiden Ausgeschlossenen, sie seien bereit, die ihnen zugemessene Steuersumme zu entrichten, um wieder Mitglieder der Gemeinde sein zu können. Hiermit waren jedoch die Gemeindevorsteher nicht einverstanden, sodass es zu Streitigkeiten und Auseinandersetzungen kam. Es wurde daher beschlossen, dass das Los entscheiden solle, ob die beiden aus dem Gemeindebund Ausgeschiedenen weiter als Mitglieder desselben verbleiben sollten oder auswandern müssten. Das Los jedoch entschied zu Ungunsten der beiden Ausgeschlossenen. Da wandten sich die Betroffenen an R. Israel Brunna, Rabbiner in Regensburg, er möge ein rabbinisches Gutachten in dieser Angelegenheit abgehen. R. Isr. Brunna entschied zu Gunsten der Gelehrten; in seinem Gutachten erklärte er, dass den beiden ausgeschlossenen Gelehrten, obgleich das Los zu ihren Ungunsten entschieden hatte, und obgleich sie einmal erklärt hatten, die Steuersumme nicht zahlen und lieber auswandern zu wollen, immer noch das Recht zustehe, weiter in der Gemeinde zu verbleiben, wenn sie den fraglichen Steuerbetrag bezahlen würden. Auch andere Rabbiner schlössen sich dem Urteile R. Isr. Brunnas an. Die beiden Gemeindevorsteher jedoch blieben bei ihrem Entschlüsse und beharrten darauf, dass die beiden Gelehrten Eger während der vorgeschriebenen Frist verlassen sollen. Ja sogar sie drohten damit, dass sie, falls sich die beiden Gelehrten Ihrem Beschlüsse nicht fügen würden, die Behörde anrufen würden, um mit ihrer Hilfe die beiden zum Verlassen Egers zu zwingen. Da wandten sich die beiden Betroffenen an die damalige grösste rabbinische Autorität Mitteleuropas, an R. Israel Isserlein, Rabbiner in Wiener- Neustadt, er möge in ihrer Angelegenheit entscheiden. Die befragte Autorität wies die beiden Gemeindevorsteher strenge zurecht, wobei er ihnen u. A. zurief: „Wo habt ihr es gelernt, auf das Urteil eines Rabbiners, zumal noch meines; 7

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