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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1933-02-01 · 2 (Februar 1933) · p. Seite 101

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
3 (1932-1933)
Issue
2 (Februar 1933)
Date
1933-02-01
Page
Seite 101 (sequence 37)
Language
German
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richtet wird, noch unter Bischof Wernhard als grober Betrug. „Ein Kleriker in Neuburg hatte (nach dem Auffinden der Hostienpartikel bei dem Hause des Juden Zaerklin) eine nicht konsekrierte Hostie in Blut getaucht und im Gotteshause niedergelegt, welche dann eine Zeitlang wie der wahre Leib Christi angebetet wurde. Als jedoch ein anderer Kleriker die von Würmern zernagte Hostie22 durch eine andere in gleicher Weise blutig gemachte ersetzte, schöpfte der Bischof Verdacht und bei einer von ihm angestellten Untersuchung bekannte der Kleriker den Sachverhalt.23 Darum aber auch dann später die Wut auf Herzog Rudolf, der im Falle Korneuburgs die Mörder nachsichtig behandelte, in Wien aber die Juden vor dem Pöbel in Schutz nahm. Das alles sollte gerächt werden. Ausgeschlossen ist es auch nicht, daß er die im Jahre 1306 in St. Pölten ausgebrochene Judenverfolgung, die ebenfalls in einer Beschuldigung einer Hostienschändung ihre Ursache hatte, in Unkenntnis der geographischen Lage nach der Steiermark verlegte. In zeitlicher Hinsicht läge ja dem kein so großes Hindersnis entgegen.24 Was aber noch gegen diese Verlegung der Beschuldigung nach der Steiermark spricht, ist, daß keine zeitgenössische Urkunde uns von einer solchen berichtet. Denn der von Ilwof herangezogene Bericht des Anonymus Leobiensis, in welchem die Stadt Fürstenfeld erwähnt wird, und gegen deren Verbindung mit der von Bruder Ambrosius gebrachten Erzählung, wie wir bereits erwähnt haben, auch Ilwof Bedenken hegt,25 weist offenkundige Irrtümer auf. So schon in Bezug auf das Datum. Denn während der im Jahre 1312 schreibende Ambrosius das Ereignis in das Jahr 1310, wenn nicht gar in eine frühere Zeit verlegt, verlegt es der Anonymus in das Jahr 1312. Und Ilwof hat Recht, wenn er meint, daß man in diesem Belange doch dem, wenn auch alles gläubig hinnehmenden Ambrosius mehr Glauben schenken müsse, als dem Anonymus, weil er ja den Ereignissen zeitlich näher gestanden habe, als der bis zum Jahre 1347, wenn nicht gar bis zum Jahre 138026 schreibende Anonymus. Und während Ambrosius die Stadt, in qua et judei habitant cum ciuibus christianis und in deren Nähe sich der Vorfall ereignet hat, nicht anzugeben weiß, verlegt es der Anonymus in die Nähe von Fürstenfeld. Durch dieses Einsetzen der Stadt Fürstenfeld aber hat 101

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