Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 3 (1932-1933)
- Issue
- 2 (Februar 1933)
- Date
- 1933-02-01
- Page
- Seite 75 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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schlössen. Der Kassier muß wenigstens einmal jeden Monat in dieses Buch alle Einnahmen und Ausgaben eigenhändig eintragen. Und muß der Kassier, sofern er hier in unserer Gemeinde weilt, allmonatlich zu den Vorstehern gehen, um dieses Buch in Ordnung zu halten. V. Das G,eld, das als Einnahme in die Kasse des Heiligen Vereines fließt, soll hiefür in einer Kasse wohl verwahrt und verschlossen sein. An dieser Kasse sollen drei Schlösser sein und jeder dev drei Vorsteher soll je einen Schlüssel haben. Derjenige der Vorsteher, der den Schlüssel nicht bei sich hätte, sondern ihn dem Obervorsteher übergibt, soll jedesmal einen Dukaten Strafe an den Heiligen Verein bezahlen. Sollte aber einer der Vorsteher von hier verreisen müssen, so kann er seinen Schlüssel dem anderen Vorsteher übergeben. Sollten aber zwei Vorsteher zugleich von hier verreisen müssen, sollen sie ihre Schlüssel dem Kassier oder einem der ältesten Vereinsmitglieder übergeben, damit nie alle drei Schlüssel bei einem Vorsteher seien. VI. In der Kasse des Vereines sollen die Schlüssel der Vereinsbüchsen ständig verschlossen sein. Die verschlossenen Büchsen selbst sollen bei dem Obervorsteher außerhalb der Kasse verwahrt sein. Diese Büchsen dürfen bloß in Anwesenheit der drei Vorsteher, oder wenigstens von zwei Vorstehern geöffnet werden. In ihrem Beisein soll das Geld, das sich in der Büchse befindet, gezählt werden und soll dieses Geld als Einnahme von dem Kassier in das Hauptbuch nebst dem Datum eingetragen werden. Gleicherweise sollen alle anderen Einnahmen, es mag ein eingelöstes Pfand, Spenden und Gelübden, Anzahlungen neuer Mitglieder oder die halbjährigen Beiträge der Gemeindemitglieder sein, von dem Kassier in dieses Buch eigenhändig eingetragen werden. Ebenso sollen alle Ausgaben des Vereines auf der gegenüberstehenden Seite des Buches vermerkt werden, und zwar sollen die Quittungen nach ihrer Nummer folgen, damit ordentlich „Kredit" und „Debit" geführt werde. Die Quittungen selbst sollen bei dem Kassiere verbleiben, bis zur Neuwahl, dann soll das Buch abgeschlossen und saldiert werden, im Beisein der drei Vorsteher und der ältesten Vereinsmitglieder. Gleichzeitig werden auch die Quittungen von dem Kassier abgefordert, so wie es bei der Gemeinde Sitte ist. 75