Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1932-06-01 · 4 (Juni 1932) · p. Seite 309

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
4 (Juni 1932)
Date
1932-06-01
Page
Seite 309 (sequence 75)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2416673-2416680-2416685--0650-2417371
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

In diesem Sinne wird wohl auch die endgültige Entscheidung^ die in den Akten nicht mehr vorfindig ist, diesen langwierigen Streit beendet haben und die Juden durften, wenn sie triftige Gründe dafür vorbrachten, nach den Tagesgeschäften auch die Nacht über innerhalb der Stadtmauern verweilen. Dieser Zustand blieb in den folgenden Jahrzehnten unverändert aufrecht und die mit dem Rundschreiben des Saäzer Kreisamtes vom 5. Jänner 1739 eingeschärfte Statthalterei-Verordnung, womit der in den Städten und Dörfern lebenden Judenschaft bei Leib- und Lebensstrafe die Beherbergung fremder Juden verboten und die Einsetzung eines eigenen Kommissärs angeordnet wurde, der in jedem Übertretungsfalle die Schuldigen verhaften zu lassen und darüber zu berichten hatte, blieb für Kaaden bedeutungslos, da hier keine Judenfamilien mehr seßhaft waren, welche fremde Juden hätten beherbergen können. So findet sich auch Kaaden neben den Orten, aus welchen der gewählte Kommissär am 10. Jänner vormittags 10 Uhr im Saazer Kreisamte zur Eidesleistung erscheinen mußte, nicht aufgezählt; es sind nur die Orte Postelberg, Eidlitz, Lichtenstadt, Trebetitsch, Liebeschitzr Petschau und Falkenau genannt. Aber weil jene Bewilligung nur in Ausnahmsfällen erteilt wurde und der Magistrat sparsam genug damit umgegangen sein wird, geriet sie bald wieder außer Übung. Als darum während des siebenjährigen Krieges Löbl Baruch Hönig aus Prag mit einigen anderen Teilhabern einen Vertrag auf zeitlich befristete Lieferung von 780.000 niederösterreichischen Metzen Hafer „zur Subsistenz der Armee" mit dem Ärar abschloß und u. a~ auch in Kaaden eine Sammelstelle errichtete, wurde ihm daselbst die Übernachtung verweigert und zwei seiner Angestellten, die sicli trotzdem ein Unterkommen für die Nacht in der Stadt zu verschaffen gewußt hatten, gefänglich eingezogen und mit einer Geldstrafe belegt. Damals, im Jahre 1760, weilten von der Löbl Baruch-Hönigschen Unternehmung als Angestellte in Kaaden Gerschl Lazer, dessen Bruder Jachum und Feyth Joseph aus Prag. Auf eine dieserwegen erhabene Beschwerde suchte das Kreisamt den Kaadner Magistrat zuerst mit gütlichen Worten zu bewegen, daß er von seiner judenfeindlichen Haltung mit Rücksicht auf das allgemeine Beste und weil unter den herrschenden Kriegsumständen manches Sonderrecht zu gelten aufhöre oder wenigstens nicht so strenge wie in 309

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.