Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 2 (1931-1932)
- Issue
- 4 (Juni 1932)
- Date
- 1932-06-01
- Page
- Seite 306 (sequence 72)
- Language
- German
- Belongs to
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diese Eingabe von Benjamin Przestitz, Aberham Schickh, Markus Wollien, Hersehl Calmus, Aberham Prager, Salomon Horzepnikh, Hexschi Launer und Gumpricht Chotzen. Auf Anordnung der Statthalterei trat am 22. November 1720 auf dem Herrensitze des Kreishauptmannes Karl Max Leopold Pfzichowsky in Hohenlibin eine Kommission zusammen, an welcher für die Stadt Kaaden zwei Magistratsräte mit dem Notar, welcher das Original des Judenprivilegs vorlegte, und seitens der Juden die Landesdeputierteri Hersehl Calmus und Lazar Isak teilnahmen. Die Untersuchung sollte ergeben, ob die Kaadner wirklich bisher keinen Juden wissentlich und ungestraft in ihren Mauern haben übernachten lassen und so ihre Auslegung des Ferdinandeischen Reskripts durch langjährige Übung, also durch das ius consuetudinarium gestützt hätten. Die Juden beriefen sich auf die Erzählung verstorbener Glaubensgenossen, daß sie vor 50 und 60 Jahren in xder Stadt ohne Hindernis und Heimlichkeit Nachtherberge fanden, wobei sie die Häuser und Familien, in denen sie ihnen gewährt wurde, genau bezeichneten; sie wiesen auf das Zeugnis noch lebender Personen hin, die seit mehr als 30 Jahren in Kaaden übernachteten und denen von einem Rechte, daß ihnen die Übernachtung verwehrt werden könnte, nichts gesagt wurde. Als z. B. im Jahre 1715 die Kreisrevidierung in Kaaden satttfand, wohnten die dabei erschienenen Juden durch fünf Tage ohne Widerspruch in der Stadt bei dem Tuchmacher Johann Peppl (heute Haus N. C. 217). Allerdings leugneten sie nicht, daß über Juden und Bürger wegen des Übernachtens Arreststrafen verhängt wurden, erklärten aber, daß dies kein Rechts-, sondern ein Gewaltakt gewesen sei, gegen den der Jude sich nicht habe wehren können. Sie gaben auch zu, daß in einem Hause jenseits der Egerbrücke oder in dem nur einen guten Büchsenschuß entfernt gelegenen Dörfchen Seelau Nachtherberge zu finden gewesen sei, mochten aber diese um der Sicherheit willen nicht gerne beziehen, denn erst vor einigen Jahren sei in der Ziegelhütte, dem Nachbargebäude des „Genberhäusls", ein Raubmord geschehen. So dürfe sich der jüdische Kontributionseinnehmer vor allen anderen nicht solcher Gefahr aussetzen, indem er mit den Steuergeldern außerhalb der Sicherheit der Stadt übernachte. Dagegen wandten die Kaadner ein, er könne ja, um einer solchen Gefahr auszuweichen, die Gelder jederzeit, wie es oft sei- 306