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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1932-06-01 · 4 (Juni 1932) · p. Seite 276

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
4 (Juni 1932)
Date
1932-06-01
Page
Seite 276 (sequence 42)
Language
German
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die ersten Zeiten des Grundbuchs, d. h. bis in den Anfang des IT- Jahrhunderts zurückverfolgen. Sie stammt dann von Simon: Vayth, dem Vetter des Jakob Lazarus, beide vielleicht aus Oppenheim stammend. Letzterer hatte von der Herrschaft gleich bei der Gründung .(oder Wiedergründung?))der alten Judengemeinde während des Dreißigjährigen Krieges das neben dem Bräuhaus stehende Haus des ehemaligen „Einspönigers" Christoph Rentz, eines Christen, erkauft, das die Gutsherrschaft von jenem damals gegen ein anderes in der kleinen Fischergasse eingetauscht hatte, nachher aber „wegen besorgender Feuersgefahr" gegen eine danebenliegende Baustelle eintauschte und demolieren ließ. Dies geschah nach Jakob Lazarus' Tod, als es Simon Vayth an sich gebracht hatte, der nun das von Jarma Elias neuerbaute nunmehrige Haus Nr. 1, das ihm Hersehl Ayllnspiegl abgekauft hatte, erhielt, nachdem die Herrschaft es diesem wieder abgekauft hatte. Da es offenbar nicht besonders stattlich aussah, erhielt Simon Vayth auch „aus Gnaden allerhand Material, damit er es desto ansehnlicher erbauen möge", und die Erlaubnis, die Außenmauer „wegen Continuation undt Gleichheit des hintern Gebäuwes" in des Nachbars Grund stellen zu dürfen, der wieder gegen die Verpflichtung zur Erhaltung der darüber liegenden Dachrinnen darein bauen durfte. Das Haus ging nach Simons Tod auf seine beiden Söhne L ö b 1 Simon, auch Simmerle genannt, und Moises Simon über, welche 1713 den vorderen Teil für 550 fl. dem David Ure verkauften und sich dabei verpflichteten, ein aus seiner Küche in den Hof führendes Fenster nicht zu verbauen. Löbl Simons Anteil kam später an seine Witwe Schwartze, dann 1736 an Israel Löbl (den Sohn?), der im gleichen Jahr Geschworner war, hierauf wahrscheinlich an Joachim Israel. Dieser hatte 1709 ein Drittel von Nr. 14 für 130 fl. erkauft, es aber 1711 gegen die größere Hälfte von Nr. 5 von Salomon Herschl Eulenspiegel umgetauscht; dabei wurde der Anteil an Nr. 14 mit 221 fl., der von Nr. 5 mit 626 fl. 30 kr. in Rechnung gestellt." Käufer und Verkäufer zahlten gemeinsam die fürstliche Rentenschuld von 19 fl. völlig, dann von Herschis Waisenschuld 50 und von seiner Kirchenschuld 3 fl. Es blieben da noch 527 iL 30 kr. Waisen- und 27 fl. Kirchenschulden, wovon beide Kontrahenten jährlich an bestimmten Terminen 50, bezw. 3 fl. gemeinsam bis zur völligen Tilgung zahlen sollten. Sie sollten sich: 276

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