Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 2 (1931-1932)
- Issue
- 4 (Juni 1932)
- Date
- 1932-06-01
- Page
- Seite 246 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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pflichtet, die Beziehungen zu Erez Israel in ihren Statuten zu verankern. Die Gemeinden, die, wie die Verfassung des Landeswaad bestimmt hatte, die für Palästina gesammelten Gelder an die Kreiskassierer abzuliefern hatten, organisierten die Geldaufbringung für Erez Israel in einer noch heute geradezu vorbildlichen Weise. Ebenso wie in den sephardischen Gemeinden von Hamburg und Amsterdam42 gab es wohl in der Verwaltung jeder größeren mährischjüdischen Gemeinde ein besonderes „Palästinadezernat", das die sogenannten Palästinagelder-Kassierer C"K ^itU) verwalteten, über deren Wahlmodus und Tätigkeit wir im allgemeinen wenig wissen. Nur über die Verhältnisse - einer mährischen Großgemeinde (Kremsier) sind uns diesbezüglich genaue Angaben überliefert; aber wir werden wohl nicht fehlgehen, wenn wir annehmen, daß die Verhältnisse auch in den anderen Gemeinden, von denen bisher keine Nachrichten vorliegen, die gleichen gewesen sind. Die 1708 erneuerten Gemeindestatuten von Kremsier — die bis zum Jahre 1848 gültig waren und also die Verfassung der mährischen Landjudenschaft überlebten43 — halten sich eng an das Vorbild der Landesstatuten und enthalten daher ebenso wie diese als zweiten Abschnitt (nach dem wichtigsten Abschnitt der Lehre und des Unterrichts) den Abschnitt über die „Jerusalemgelder". In zwei Paragraphen (8. u. 9.) werden die Bestimmungen über die Wahl der zwei Kassierer der Palästinagelder, sowie über die Sammlung und Verwendung dieser Gelder getroffen. Ebenso wie die Palästinakassierer der Landschaft von den Landesältesten und den Landeskassierern, also der höchsten jüdischen Landesbehörde, gewählt wurden, so wurden die zwei Palästinakassierer der jüdischen Gemeinde Kremsier von deren Behörde, d. h. dem jüdischen Bürgermeister und dem Beisitzer44 nach deren Wahl alljährlich gewählt. Bei der Neuwahl der Palästinavorsteher hatten die abtretenden Vorsteher das noch vorhandene Palästinageld dem Judenrichter zu übergeben. Diese zwei „Jerusalem-Väter" hatten die Aufgabe, Gelder ^für Erez Israel in dieser Gemeinde zusammenzubringen. An jedem Montag und Donnerstag mußten sie in der Synagoge mit Büchsen für die Juden in Erez Israel sammeln gehen45. Das für Palästina gesammelte Geld mußte besonders aufbewahrt und bei Abschluß 246