Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 2 (1931-1932)
- Issue
- 4 (Juni 1932)
- Date
- 1932-06-01
- Page
- Seite 244 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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lästina (über Ungarn) auswanderte.35 Als Leiter der Wiener * Zentralkasse für Erez Israel kennen wir Aron b. Josef. Jakob halevi Brod-Austerlitz (gest. 1659) und Zacharias b. Isachar Ber halevi (gest. 1664), beide sehr reiche und angesehene Männer, die auch das Vorsteheramt bekleidet hatten.353 Später war der Oberhoffaktor Samson Wertheimer der Wiener Schatzmeister für Erez Israel (um. 1719).36 Die Palästina-Zentrale der mährischen Judenschaft befand sich in Nikolsburg, wo auch das Obergericht der mährischen Judenheit tagte. Dem in Nikolsburg wohnhaften Kassierer der Palästinagelder mußten die drei Kassierer der drei Kreise der mährischen Judenschaft — aus denen sich nach altem Herkommen die „Landschaft" jüdisch-politisch zusammensetzte, nämlich dem oberen, mittleren und unteren Kreis, wobei Nikolsburg eigentlich zum mittleren Kreis gehörte37 — die in ihrem Kreis eingekommenen Gelder übergeben. Der Nikolsburger Kassierer hatte sie dann gegen eine Quittung nach Wien zu übersenden. Die Palästina-Kassierer für die drei Kreise (sowie der vierte Kassierer zu Nikolsburg) wurden auf dem Waad Hamedinah, der in Abständen von je drei Jahren stattfindenden Landesversammlung,, auf der auch die Landesältesten und Landeseinnehmer (d. h. Kassierer) gewählt wurden, durch diese neugewählten Landesältesten: und Kassierer ernannt. Über die Aufbringung der 50 Taler war folgendes in den Statuten festgesetzt (§ 20): jede Gemeinde müsse eine Extrakasse für Palästinagelder von Gemeinde wegen einrichten. Wöchentlich solle, man mit einer Büchse von Haus zu Haus gehen; das bei diesen Sammlungen einkommende Geld sowie sonstige Spenden, die von privater Seite bei den verschiedensten Anlässen gemacht wurden,38 sollen dieser Kasse zufließen. Das so gesammelte Geld hätten die Gemeinden jährlich zwei Mal — vor Pessach und vor Sukkoth — an den jeweiligen Kreiskassierer zu senden, der es dann nach Nikolsburg weiterzuleiten habe. Die Kreiskassierer hatten das Recht,, die mit der Ablieferung dieser Gelder in Rückstand bleibenden Gemeinden, ähnlich wie in Venedig die saumseligen Zahler, durch Zwangsmittel zur Ablieferung dieser Gelder anzuhalten. Geradezu vorbildlich hatte also die mährische Judenheit die Geldersammlungen für Palästina zentralisiert und organisiert. 244