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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1932-06-01 · 4 (Juni 1932) · p. Seite 243

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
4 (Juni 1932)
Date
1932-06-01
Page
Seite 243 (sequence 9)
Language
German
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IRI
…/2416673-2416680-2416685--0584-2417305
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nagelder nach Kremsier,30 wo als deren Verwalter der Landesvorsteher Daniel Haber(?)31 genannt wird. Die offizielle Organisation der mährischen Juden, der Waad medinath Mähren (Parlament der mährischen Judenschäft), hatte, um ihre Erez Israelkasse auf eine gesunde Basis zu stellen — die freiwillig einlaufenden Geldbeträge schwankten in den verschiedenen Zeiten — die Verpflichtung für alle Zeit auf sich genommen, jährlich 50 mährische Taler an die jüdischen Armen nach Jerusalem zu schicken. Die Durchführung dieser Verpflichtung, die Organisation •der Palästinakasse sowie die Regelung sonstiger Palästina betreffender-Punkte umfassen die 6 Paragraphen 18—23 der mährischen Judenverfassung vom Jahre 1651, von denen sich § 18 auf die Verpflichtung, § 19—20 auf die Organisation der Geldeinsammlung und Weitergabe, § 21—23 auf die Auswanderung nach Erez Israel beziehen.32 Die mährische Judenschaft verpflichtete sich hier also zu einer Sonderleistung. Dies ist umsomehr anzuerkennen, als sie zu gleicher Zeit im 30jährigen Krieg außer ihren gewöhnlichen Kontributionen noch zu besonderen Leistungen herangezogen und auch sonst durch das „Schwedengelauf" und die sonstigen Begleiterscheinungen des Krieges33 finanziell arg mitgenommen worden war. Trotz dieses schwer auf ihr lastenden Druckes sah sich die mährische Judenheit durch die bis zu ihr dringenden Hilferufe aus Palästina dazu veranlaßt, auch die finanziellen Lasten der palästinensischen Juden zu erleichtern. Aus diesem Bestreben resultiert wahrscheinlich die Verpflichtung der mährischen Judenheit. Gemäß ihrer Verfassung sollte sie die jährlich für alle Zeit zu zahlenden 50 Taler (= 58 fl. 10 Kr.) im Adar an den zu Wien befindlichen Kassierer der Erez-Israel-Gelder überweisen. Damit hat die mährische Judenschaft den Termin der Machazith-Haschekel-Spende gewählt, auf den auch die venezianische Kasse in ihrer Gründungsurkunde Bezug nimmt. Eine gewisse Abhängigkeit dieser beiden Kassen voneinander ist daraus zu vermuten. In Wien befand sich also damals die mitteleuropäische Palästina-Zentrale;34 es steht dahin, ob das Geld von dort aus über Venedig oder Konstantinopel nach Erez Israel überwiesen wurde. Bekannt ist aus dieser Zeit als ein Wiener Nessi-Erez-Israel der dortige Rabbiner Uri Schraga Feibusch, der 1655 von Wien nach Pa- 243

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