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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1932-06-01 · 4 (Juni 1932) · p. Seite 242

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
4 (Juni 1932)
Date
1932-06-01
Page
Seite 242 (sequence 8)
Language
German
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IV. Die Palästinakasse der mährischen Judenheit, So war also fast ganz Europa im 17. Jahrhundert von einem Netz solcher jüdischer Palästinakassen überzogen. Kaum sind uns aber die Statuten oder Akten irgend einer dieser Organisationen so vollständig erhalten, daß sie uns auch einen tieferen Einblick in den Aufbau und Betrieb dieser Kassen gestatten würden. Nur die Verfassung einer autonomen Judenschaft in Europa ist bisher der Forschung völlig bekannt: die der mährischen Landjudenschaft. Und diese Verfassung — unter dem Namen der „311 Statuten" bekannt — enthält ausführliche Bestimmungen auch über die „Hierosolymitanische Armenkasse", die bezeichnender Weise fast am Anfang der Verfassung — nach den Bestimmungen über die Lehre und den Unterricht — stehen und damit die Wichtigkeit ihres Inhalts für die damalige Judenheit bezeugen. Diese Verfassung26 ist im Jahre 1651 zur Zeit des mährischen Landesrabbiners Menachem Krochmal in die uns vorliegende Form gebracht worden. Sie geht jedoch teilweise auf frühere Zeiten zurück und soll zuerst vom damaligen Nikolsburger Rabbiner Lewa b. Bezalel (dem als hohen Rabbi Low bekannten späteren Prager Rabbiner) in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts zusammengefaßt worden sein.27 Diese Verfassung behielt ihre Gültigkeit bis ins 18., in einzelnen Teilen sogar bis ins 19. Jahrhundert. Die Paragraphen, die sich mit den Palästinageldern befassen (§ 18—23), sind in ihrer vorliegenden Fassung aber jedenfalls jünger und können erst nach dem Jahr 1624 entstanden sein, da inihnen die Wiener Zentralstelle für Erez Israel erwähnt wird, die erst nach d. J. 1624, dem Gründungsjahr der dort neugegründeten Judengemeinde, errichtet sein kann.28 Bis zu dieser Zeit sandten die mährischen Juden ihre Erez- Israel-Gelder nach Prag, wo sich auch eine Zentralstelle befand, di'e damals von Chajim b. Abraham Wahl geleitet wurde, wie wir bereits im vorigen Abschnitt erwähnt haben. Zwischen 1614 und 1625 muß dann die eigene Palästina-Saminetorganisation der mährischen Judenheit gegründet worden sein. Die Gemeinde Proßnitz, die 1614 noch ihre Palästinagelder an den Prager Nassi geschickt hatte,29 übersandte 1625 bereits ihre Palästi- 242

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