Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 2 (1931-1932)
- Issue
- 3 (März 1932)
- Date
- 1932-03-01
- Page
- Seite 212 (sequence 50)
- Language
- German
- Belongs to
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ersten Klagepunktes, also betreffs des Kontraktbruches, nebst Anhörung der klagenden Juden vor dem Herrenstuhle (sedes dominalis) vernommen werde, die Entscheidung dieses Herrenstuhles aber von dem Komitatsgericht überprüft werden soll. Von den übrigen Klagepunfcte aber schweigt das königliche Mandat. Noch ehe der Prozeß entschieden war, sann der Graf schon auf Rache gegen den ihn anklagenden Gemeindevorstand. Er wußte wohl, daß in der Szobotiszter Judengemeinde, gleichwie in vielen andern aus Mähren eingewanderten Juden entstandenen slovakischen Gemeinden Zerwürfnisse und Feindseligkeiten herrschten. Solche Kinderkrankheiten im Entstehen begriffener Körperschaften waren ja regelmäßige Erscheinungen in allen jungen Judengemeinden, wo jeder der Eingewanderten alle Gemeindeinstitutionen vom Gesichtspunkte des Geistes und der Tradition seiner Muttergemeinde betrachtete und beurteilte. Diese Zerwürfnisse der Gemeinde benützend schickte der gräfliche Schutzherr seinen Sekretär Gulos in Begleitung eines dortigen Juden mit einem Majestätsgesuch nach Wien, worin Lebl David, Josef Stupavszky, Aron Schnurkar und Jakob Lebl, die Vorsteher Simek Mäuschl (Simche Moses )und Jakob Wolf, alias Jakob Benjamin anklagten, daß sie über die in den Jahren 1760, 1761, 1768, 1769 und 1700 einkassierten Kontributionsgelder keine Rechnung ablegten, die Reparation der Steuern nicht durch das Los gezogene, sondern durch ihnen verwandte Männer machen und bestätigen ließen. Ferner, daß sie die armen Leute unterdrückten, mit Schlägen traktieren, so daß einer dieser, Lebl Hersehl, in Folge der erhaltenen Schläge sogar gestorben ist. Endlich wurden die Angeklagten auch der Fälschung einer Mehllieferung beschuldigt. Auch behufs Untersuchung dieser Anklagen wurde zufolge eines Befehles der Hofkanzlei, respektive der Statthalterei eine aus dem Stuhlrichter Johann Tinka, dem Geschworenen (Jurassor) Franz Koronthäly und Paul Vietorisz bestehende Komitatskommission entsendet, welche am 9. Januar 1772 in dem zwischen Szenitz und Szobotiszt liegenden kleinen Orte Szotina eine eingehende Untersuchungsverhandlung abhielt, aus der sich, nachdem drei der im Majestätsgesuche genannten Ankläger ihre Klage zurückgezogen und nur Jakob Lebl hartnäckig dabei verblieb, ergeben hatte, daß alle Klagen grundlos seien. Die eingegangenen Steuern wurden mit Aus- 212