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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1932-03-01 · 3 (März 1932) · p. Seite 213

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
3 (März 1932)
Date
1932-03-01
Page
Seite 213 (sequence 51)
Language
German
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nähme von 96 Gulden alle abgeliefert und auch die restlichen 96 fl für Gemeindezwecke ausgegeben und verrechnet. Was den Schächter Lebl Hersehl anbelangt, der angeblich in Folge erhaltener Schläge gestorben sein soll, ist der Tatbestand folgender: Im September 1769 benahm sich Lebl Herschel in der Rabbinerswohnung so ungebührlich und renitent, daß er aus derselben mit Brachialgewalt entfernt werden mußte, worauf er in der Gasse auf den Richter Jakob Benjamin auflauerte und ihn tätlich angriff. Deshalb wurde er 4 Wochen später von den Geschworenen Koronthäly zu 10 Stockstreichen verurteilt. Bis zum darauffolgenden Feber fehlte ihm gar nichts. Inzwischen unterhielt er sich auch in Verbovce auf einer Hochzeit mit Tanz und Kartenspiel. Erst im Föber starb er nach zweimonatlicher Krankheit. Bei der Totenwaschuung wurde an seinem Körper keine Spur einer Verletzung wahrgenommen. Auch die Anklage der Fälschung einer kontraktlich geschlos enen Mehllieferung von 20.000 Metzen, von der der Graf 10.000 Metzen ä 3 fl zu liefern übernommen, wurde hinfällig, da er, weil der Mehlpreis inzwischen gestiegen, nicht liefern wollte, später jedoch, da man ihm als Muster eine Mischung Mehl ä 2 fl zu bekommen, zeigte, dieselbe als gut erklärte. Nur Jakob Lebl, der Hauptkläger, der, nebenbei gesagt, Schuster war, wollte seine Anklage nicht fallen lassen und bat um Aufschub der Entscheidung, bis er durch neue Zeugen seine klägerischen Behauptungen beweise. Ob ihm dies gelungen, darüber schweigen die durchgesehenen Akten. Aus denselben ist auch der endgültige entscheidende Ausgang der zwei eingereichten Majestätsgesuche nicht ersichtlich. Die Prozesse mochten wohl noch lange in der armen geplagten Gemeinde gespuckt haben. Hier wollten wir nur ein trauriges Kapitel aus der Geschichte der Szobotiszter Gemeinde dem Leser vorführen. In jener Zeit, in der Lebensumstände und das materielle Wohl der Juden von dem Wohlwollen, oder der Laune ihrer adeligen Grundherren abhängig waren, kam es nicht selten vor, daß ihre Magnaten-Schutzherren sich ein wenig auch in ihr Gemeindeleben einmengten; während aber die meisten derselben dies nur ungern und nach aristokratischer Art 213

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