Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 2 (1931-1932)
- Issue
- 3 (März 1932)
- Date
- 1932-03-01
- Page
- Seite 210 (sequence 48)
- Language
- German
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Volk mütterlich zu erbarmen und eine genaue Untersuchung aller Ausschweiffungen des Grafen Nyäry aus allerhöchster Gewalt und Gnade anzuordnen, dass wir sammt anderen Mitunterthanen die längst erwünschte Gelegenheit überkommen, viele unerhörte und in den Himmel schreiende unerlaubte Thaten des offt bemelten Grafen Nyäry zu entdecken und alsdann von seinen Bedrückungen befreuet werden, die wir im übrigen etc. Euer Kays. Königl. Apost. Mayestät allerunterthänigsten N. N. die jüdische Gemeinde Szobotiszt. Welche Reihe von sündigen Gewalttätigkeiten mußte dieser Aristokrat an der höchsten Regierungsstelle schon auf dem Kerbholze haben, wie schwarz mußte er dort wegen der vielen gegen ihn schon eingegebenen Klagen angeschrieben sein, wenn es eine kleine jüdische Gemeinde wagen konnte, solch schwere Klagen gegen ihren mächtigen Grundherrn bei Maria Theresia, der judenfeindlichen Herrscherin, einzugeben. Es ist mehr als wahrscheinlich, daß sie dazu von dem ebenfalls vergewaltigten Kleinadel und anderen unterdrückten Untertanen des Grafen ermuntert wurden. Bald nach Einreichung der jüdischen Klageschrift, schon am 4. August 1769, erging von der Hofkanzlei ein Mandat an die Statthalterei, der Komitatsbehörde aufzutragen, daß sie behufs gründlicher Prüfung der Klage eine Untersuchung einleite und über das Ergebnis derselben ein wahrheitsgetreuer Bericht an die Hofkammei erstattet werde. Allein der Weg von der Hofkanzlei über Neutra nach Szobotiszt war kein kurzer. — Erst ein halbes Jahr später, am 27. März 1770, nahm die aus Neutra entsendete und aus den Komitatsgerichts-Assessoren Franz Szöllösy und Franz Kaiman, sowie aus dem Stuhlrichter Andreas Rudnay bestehende Kommission die Untersuchung vor, zu welcher der Graf und 20 Juden erscheinen mußten. Fünf von den letzteren erklärten gleich zu Beginn der Klage nicht zugestimmt zu haben; ob aus Furcht vor dem Grafen, oder aus irgend einem materiellen Interesse bleibe dahingestellt. 210