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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1932-03-01 · 3 (März 1932) · p. Seite 209

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
3 (März 1932)
Date
1932-03-01
Page
Seite 209 (sequence 47)
Language
German
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bührlichen Lebenswandel, als auch wegen Mangel der gehörigen Kenntnis und Richtigkeit uns zuwider sind. 4. Obgleich Euere K. K. Apostolische Mayestät nicht ohnlängst allergnädigst anbefallen Haben, keine fremde, unbekannte, verdächtige Juden sollen aufgenohmen werden, nichtsdestoweniger, wenn ein fremder Jude zum Grafen kommt und verspricht ihm auch nur einen Gulden mehr Zins zu zahlen, so nimmt er ihn auf ohne eintzige Untersuchung eines Herkommens und Lebenswandels, so dass wir in Sorgen stehen, als arme unschuldige nicht auch in Verdacht zu kommen. Dazu kommet auch dies klägliche Verfahren, dass wegen solche Fremdlinge ein alter haussässiger Jud vom Grafen verstoßen und aus seiner Wohnung vertrieben wird. AHergnädigste Frau! Es haben zwar Euer Kays. Königl. Apost. Mayestät aus angeborener Liebe der Justiz, und allerhöchsten Milde gegen die bedrängten Contribuenten öfftermahlen gesätzmässige Mittel und Wege allergnädigst angeordnet, wie bemelter Graf von allen Gewaltsamen Erpressung derer armen Unterthanen abgehalten werden sollte. Dem ohngeachtet müssen wir uns unserer homagial. Devotion Euer K. K. Apost. Mayestät allerunterthänigst auch dies anzeigen, dass mit dem zunehmenden Alter des Grafen auch die Begierde, sich von den mit Schweis und Mühe bewerbenden armen Unterthanen zu bereichern höher von Tag zu Tag wachset, in dem er abermals, was durch die allerhöchst angeordnete Deputation verabscheut worden, ferner ausübt, als auch dasjenige, was er auf eine ungerechte Arth anderen entrissen und ihnen wird zurückgeben müssen, neuerdingst gewaltsamer weise an sich gezogen und daher nichts anderes als ewige Seufzer und Klagen in der ganzen Berencser Herrschaft unter dem armen Volk zu hören synd, dieweil niemand sich befindet, der dem obwaltentem Muth des Grafen Einhalt thun und die bedrängten beschützen könnte. Da wir uns nun ebenfalls in solchen unglückseligen umständen befinden und viele unserer Gemeinde ausser denen aWerdehmüthigst angezeigten Beschwerden noch viel erheblichere Injurien auszustehen haben, was sie auch gründlich beweisen könnten, wenn Comitats- Deputation zur Untersuchung derselben von Euer Mayestät allerhöchsten Befehl angeordnet würde. Also gelangt an Euere K. K. Apostel. Mayestät unsere allerunterthänigste Bitte, hochdieselbe geruhe sich gegen das seufzende 209

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