Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 2 (1931-1932)
- Issue
- 3 (März 1932)
- Date
- 1932-03-01
- Page
- Seite 197 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
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worden sei. Der Befund, welcher vom Stadtrichter Thomas Steidl mit seinen beiden Gerichtsassistenten und dem Saazer Scharfrichter Meister Hans aufgenommen wurde, ergab bezüglich des Geräderten, daß von der abgehauenen rechten Hand, die an einem Pfeil aufgesteckt war, der Daumen fehlte, die linke Hand ganz, vom rechten Fuß die große Zehe entfernt und auch das an den Pfeilschaft genagelte Stück Zunge nicht mehr vorhanden war; doch meinte der Scharfrichter, es könne das alles auch von Raben weggefressen worden sein. Eine solche Preisgabe der Leiche Noes, der sein Verbrechen mit seiner martervollen Hinrichtung schwer gebüßt und gesühnt hat, zur öffentlichen Schändung, entsprach dem Geiste und Buchstaben des Urteils, das lautet, daß dem Juden Noach von Wellischau1 wegen der an des Tilgs Kind verübten abscheulichen und vorsätzlichen Mordtat anfangs die rechte Hand vor dem Haus, allwo er die Tat vollbracht, abgehauen, hernach auf dem Platz ein Stück von der Zunge abgeschnitten, alsdann an zweien unterschiedenen, nach Gelegenheit der Stadt befindlichen Orten mit glühenden Zangen und zwar an jedem Orte einmal, an den Brüsten gerissen und darauf an der Richtstatt mit dem Rad von unten auf vom Leben zum Tode gerichtet, der Körper in das Rad eingeflochten und sodann auf die Landstraße andern zur Abscheu aufgesteckt werden solle. Auch der Gastfreund Noes, Jakob Salomon, wurde mit seinem Weibe verhaftet und in der Fronfeste in Eisen gelegt. Auf die wiederholte Fürsprache des Isak Sachs, Isak Brandeis und Joseph Eidlitz wurden erst beide der eisernen Bande entledigt, dann Jakob Salomon unter der Bedingung auf freien Fuß gesetzt, daß die Juden alle für ihn haften und daß er sich, wenn er zu einer Zeit wieder begehrt würde, gehörigen Orts stellen werde. Sein Weib mußte noch in der Haft verbleiben, wohl weil sie die Mordtat hatte vertuschen wollen mit dem Vorgeben, das Kind sei ins Messer gefallen. Erst nach weiteren acht Tagen erlangte auch sie ihre Freilassung auf neuerliche Fürbitte und Bürgschaft des Isak Brandeis, Isak Sachs und Judas Lemmel. 1 Nur hier, sonst überall Holleschau. 197