Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 2 (1931-1932)
- Issue
- 3 (März 1932)
- Date
- 1932-03-01
- Page
- Seite 193 (sequence 31)
- Language
- German
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gehören zu den Erben Isaks d. Ä.; 1632 Joseph J. von Görkau und Samuel Schwarz J. zu Prag, der wegen einer Forderung von 100 Rchst., die er einem Kaadner Kaufmanne zur Beschaffung von Kramwaren geliehen hatte, auf die vorhandenen Waren Beschlag legen und das Gewölbe sperren ließ. Dabei stellte er Veit Bloch und Isak Brandeis als Bürgen, daß er in dieser Angelegenheit Amt und Gericht in allem schadlos halten werde. Gegen die Beschlagnahme und Sperre protestierte aber der Kaufmann, weil nach dem Schuldvertrage die Zeit der Zahlung noch nicht gekommen sei, und behielt sich vor, den Samuel Schwarz auf Ersatz des Schadens zu klagen, den er durch die Schließung des Gewölbes vor dem nahen Crucimarkt erlitten; 1634 Feistl Schwarz J. von Görkau als Bevollmächtigter der Witwe Judith nach Abraham Schwarz; 1649 Simon Mirowsky J. von Laun wegen unberechtigten Ankaufs einer Bräupfanne und endlich 1651 Hirschl Meier J. von Stadt Priesen. So lebten diese Juden mitten unter den Christen, manche jahrzehntelang, und standen mit ihnen in geschäftlichem Verkehr; daß sie, vielleicht von freundschaftlichen Verhältnissen unter einzelnen abgesehen, einander auch gesellschaftlich nahetraten, war wohl nicht der Fall und die Kaadner Juden mögen auch in dieser Zeit dieselben Demütigungen und Beschränkungen haben erdulden müssen, wie ihre Glaubensgenossen anderswo. Wenn sie auch in Tagen der Not gut genug waren, aus plötzlicher Verlegenheit zu helfen, wenn man sie auch selbst zur Wiederbevölkerung der halbverödeten Stadt herbeirief, das gute Einvernehmen war nicht von langer Dauer und der Widerwille gegen sie erhob stets von neuem sein Haupt. So mußten die Juden abermals im Laufe des Jahres 1642 durch die Prager Ältesten bei der Regierung Klage führen, daß die Kaadner „sie aus den Häusern und der Stadt mit Macht zu vertreiben und wegzuschaffen" willens seien. Daraufhin trugen die Statthalter mit dem Erlasse vom 22. September 1642 dem Rat der Stadt Kaaden auf, mit nächstem zu berichten, auf Grund welcher Gerechtigkeit sie die Juden nicht dulden wollten; unterdessen mußten diese bis auf weitere Verordnung „unperturbierter" in Kaaden verbleiben und des kaiserlichen Schutzes genießen dürfen. Sie sollten sich jedoch nicht lange dieses Schutzes erfreuen, denn es verflossen nicht 8 Jahre, da brachte einer der Ihrigen durch eine unselige Tat das 193