Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 2 (1931-1932)
- Issue
- 3 (März 1932)
- Date
- 1932-03-01
- Page
- Seite 166 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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gelegt hatte, ein Werk wie „Nathan der Weise" hervorgebracht, das nicht wenig dazu beitrug, die Aufmerksamkeit von Philosophen, Staatsmännern, Herrschern, der religiösen Duldung zuzuwenden, die eine Hauptforderung des Aufklärungs-Gedankens darstellt. Reformen wurden gebieterisch auf allen Gebieten des Staats- und öffentlichen Lebens gefordert und besonders die Fürsten, die sich als Vertreter des absoluten Herrschertums im Geiste der „Aufklärung" bezeichneten, Friedrich II. in Preußen und Josef II. in Österreich, haben in ihren Staaten eine gründliche Umgestaltung aller politischen, religiösen, wirtschaftlichen Verhältnisse durchgeführt. Schon Maria Theresia, die wahrlich nichts weniger als judenfreundiich war, hatte vielfach Judenordnungen und Gesetze erlassen (22. September 1753, 5. Juli 1755, 5. Mai 1764). Von einer Verbesserung der drückenden Lage der Juden durch diese kann keine Rede sein. Und doch bereiteten sich auch für sie bessere Tage vor, als nach dem Tode der Kaiserin ihr Sohn Josef, erfüllt von den Ideen der Zeit, unbekümmert um das historische Recht oder das Unrecht, das so gerne gegen eine bessere Stellung der Juden ins Feld geführt wurde, der Stimme der Aufklärung, das heißt der Vernunft und Humanität, Gehör lieh und nur die Sorge für die Landeswohlfahrt bei seinen Entschließungen walten ließ. Diese Erwägungen leiteten ihn, als er das Toleranz-Patent für die protestantischen Untertanen am 13. Oktober 1781 erließ, sie waren es, die sein Augenmerk auch auf die Juden richteten, denen das Toleranz-Edikt vom 2. Jänner 1782 gespendet wurde. Der leitende Grundsatz dieses so wichtigen Dokumentes wird in dessen Eingang mit folgenden Worten ausgeführt, aus denen der ganze Inhalt des Edikts erfaßt werden kann und der Geist, der es erfüllt: „Alle österreichischen Untertanen, ohne Unterschied der Nation und Religion, sobald sie in den österreichischen Staaten aufgenommen und geduldet sind, genießen an dem öffentlichen Wohlstand, den die landesfürstliche Sorgfalt zu vergrößern wünsche, gemeinschaftlichen Anteil und gesetzmäßige Freiheit und sollen auf jedem ehrbaren Wege zur Erwerbung ihres Unterhaltes und Vergrößerung der allgemeinen Emsigkeit kein Hindernis finden. Da nun mit dieser Absicht die die jüdische Nation in den österreichischen Staaten überhaupt und, insbesondere zu Wien und Niederösterreich, betreffenden Gesetze und sogenannten Judenordnungen nicht durchaus zu vereinbaren waren, 166