Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 2 (1931-1932)
- Issue
- 2 (Dezember 1931)
- Date
- 1931-12-01
- Page
- Seite 119 (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
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(Bruder des Eck) gerichtet war, von Erfolg begleitet. Am 8. November 1575, teilt er der Stadt mit, daß „nachdem ich bis hieher Mittel und Weg suchen lassen, damit die Juden von hinnen weckhgebracht werden, welches auch bis auf einen,... ist beschehen" und ersucht die Stadt, daß sie ihm behilflich sei, auch diesen vom Schloßgrunde wegzubringen. (Lad. XX, Nr. 71.) Ob dieser Jude den Schloßgrund verlassen hat, oder nicht, läßt sich nicht feststellen. In einem zweiten Briefe desselben Grafen Salm, (Lad. XX, Nr. 70, vom 28. Dezember 1576?) wird die Stadt ersucht, den „Cain Judt", seinen Untertan möglichst an die Hand zu gehen, denn dieser sei ein rechtschaffener Mann, nicht so wie die anderen, „umb die sich das Volk zu beschweren nit enthieldten", die aber alle „von hinnen geschafft" sind. „Sa langt mein Piet (Bitte) an euch, ihr wollet ermeltten Juden von meinet, auch seines aufgerichten Gewerbs wegen, seinen HandeL mit und neben Innhabung eines eigenen Gewelbes vergunnen (vergönnen)." Weiteres Urkunclenmaterial von XVI. Jahrhunderte ist mir bisher nicht gelungen zu finden. Aus der ersten Hälfte des XVII. Jahrhunderts sind Urkunden, die sich auf Juden beziehen, nicht zu finden. Nach 1G70 beginnen die Quellen etwas reichlicher zu fließen. Es ist daher der Gedanke nahe, daß das Aufhören des Wiener Ghettos, auf die Entwicklung der hiesigen Judengemeinde, Einfluß genommen hat, David Kaufmann ist in seinem Werke: „Die letzte Vertreibung der Juden aus Wien und Niederösterreich" der Ansicht, daß die Vertriebenen aus Wien nicht nach Preßburg kamen (p. 190). Allein gerade aus dieser Urkunde läßt sich mit Sicherheit schließen, daß Juden aus dem Wiener Ghetto nach dem Schloßgrunde kamen. Dieses „edictum propter Judeos hinc amovendos", (Erlaß, das die Juden von hier abgeschafft werden müssen), das der Gouverneur Ungarns, Johann Gaspar von Ampringen ausgestellt hat, ist vom 23. September 1673 datiert. (Lad. 56, fasc. 1, Nr. 4.) Grund dieses Erlasses war, „massen bey uns N. Richter, Bürgermeister und Geschworene der alhiesigen königlichen Freistatt Prespurg, beschwehr weis angebracht, das die Juden vor kurzer Zeit alhero continuirlich zu kommen, und in und vor der Stadt zu hausiren, unterstehen, ... als ist unser gemessener und ernstlicher Befelch, hiemit an alle und jede Juden, daß sie von dato der Publication dieses Edicts sich weiter und hinführo, in und bey der Stadt alhier, auser der öffentlichen Jahrmarkt, oder 119