Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 2 (1931-1932)
- Issue
- 2 (Dezember 1931)
- Date
- 1931-12-01
- Page
- Seite 118 (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Entstehung der Judengemeinde am Schloßgrunde bei Preßburg. Von Dr. Max Schay, New York. Bis nun ist die Frage noch nicht entschieden, wann und wie das Ghetto am Schloßgrunde bei Preßburg entstanden ist. Das archivalische Material, ist zerstreut; von den hiesigen Archiven enthält nur das städtische Archiv, sehr spärliches und lückenhaftes Material aus dem XVI. und XVII. Jahrhundert, aus welchem eine fortlaufende Geschichte der Juden in Preßburg, nicht rekonstruiert werden kann. Es sind bloß kleine Mosaiksteine, die fast alle eine düstere Farbe haben. Eine Aufforderung zur Vertreibung der wenigen auf dem Schloßgrunde wohnhaften Juden, oder ein Bericht über die erfolgte Vertreibung, bildet das ganze uns bekannte Material. Im Mittelalter bestand ein Ghetto in Preßburg, doch daraus wurden die Juden im Jahre 1526 vertrieben. Bald nach der Vertreibung, dürften sich Juden am Schloßgrunde, der hart an die Stadt grenzt, angesiedelt haben. Der Schloßgrund gehörte nicht zur Stadt Preßburg, sondern bildete den Besitz des jeweiligen Obergespanes und Schloßhauptmannes. Im Jahre 1572 war der kaiserliche Feldherr und Kommandant der Festung Raab, Graf Eck (Ecchius) von Salm und Neuburg der Obergespan von Preßburg. Kaiser Maximilian hat ihm den Befehl erteilt, die Juden, gegen die sich die städtische Bürger sehr beklagen, vom Schloßgrunde zu vertreiben. Am 6. November 1572, wurde dieser Befehl erneuert, ,,ut Judaeos ipsos statim, postposita omni mora, ex praedicto Ioco, (sub arce nostra Posoniense) per totum expelli et abligari facere, neque Ulis amplius ibidem manendi locum concedere debeas" (daß du schuldig seiest zu veranlassen, daß die Juden selbst sofort, ohne jede Verzögerung, aus genanntem Orte (Schloßgrund bei Preßburg) ganz vertrieben und entfernt werden, ihnen nicht länger einen Ort zum bleiben ebenda zu gestatten) (Lad. XX, Nr. 25). Doch scheint dieser Befehl nicht den gewünschten Erfolg gehabt zu haben, denn dieser wurde im folgenden Jahre (26. Feber 1573, Lad. XX, Nr. 26) und auch im Jahre 1575 erneuert. (Büchler: Geschichte der Juden in Budapest, p. 116). Diesesmal war der Befehl, der an Nicolaus Salm 118