Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 2 (1931-1932)
- Issue
- 2 (Dezember 1931)
- Date
- 1931-12-01
- Page
- Seite 117 (sequence 31)
- Language
- German
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rauchenden Häuserzeilen zum Rathause, um wegen einer Schuld von 30 Talern für ausgeschrotenes Bier die Verlassenschaft des Christoph Bredau, in dessen Haus das Feuer ausgebrochen und der mit Frau und Magd im Rauche erstickt war, pfänden zu lassen. Am 12. November desselben Jahres wurde er mit dem als berechtigt anerkannten Betrage von 25 Rchst. befriedigt. Dieses hartherzige Vorgehen muß milder beurteilt werden, wenn wir lesen, daß auch Salomon Aron durch die erschreckliche Feuersbrunst um all das Seinige gekommen sei, so daß er am 27. Juli ansuchen mußte, eine Schuld von 157 Schock 15 Groschen für gekaufte Wolle in Raten zu 50 Schock abzahlen zu dürfen, was ihm bewilligt wurde. Im Sommer 1636 machte er sich einer Beleidigung des Brüxer Magistrats schuldig, indem er vor dem sitzenden Rate des Städtchens Jechnitz sich verlauten ließ, die Brüxer Herren hätten in der unter ihrem Gerichtssiegel erteilten Abschrift der Aussage einer bei ihnen hingerichteten „Malefizperson" nicht die Wahrheit geschrieben. Die Durchsuchung des hierwegen angestrengten Prozesses war .dem Kaadner Gerichte übertragen, welches ihn zu 3 Monaten Fronfestenarrests verurteilte, welches Urteil das von Aron angerufene Appellationsgericht bestätigte. Er büßte die Strafe in den Monaten Mai, Juni und Juli 1638 ab und unterbrach die Haft nur für die Dauer der jüdischen Pfingstfeiertage, die er daheim verbringen durfte, in der Zeit von Dienstag, dem 18. Mai, abends 9 Uhr bis Freitag früh 3 Uhr; doch mußten Isak Sachs und Wolf Meier für die Rückkehr Arons zur festgesetzten Stunde Bürgen sein und waren für den Fall, als auch nur eine einzige Minute versäumt würde, dem Rate zur Strafe alsbald 20 Schock zu erlegen schuldig. Einem Bürger lieh er 1637 statt baren Geldes einige Wertsachen: ein goldenes Kettlein und etliche Ringe, 26 Kronen schwer, ebenso einen Hyazinth, und mußte zur Sicherung seiner Forderung das Vermögen des Schuldners mit Beschlag belegen. Im September 1652 war er schon gestorben: denn am 23. dieses Monats kaufte von seiner Witwe namens Ära ein Schuldner ihres Mannes eine Forderung von 31 Schock 28 Groschen um 11 Schock 6 Groschen. 117