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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1931-12-01 · 2 (Dezember 1931) · p. Seite 112

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
2 (Dezember 1931)
Date
1931-12-01
Page
Seite 112 (sequence 26)
Language
German
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zier in Geldangelegenheiten vor dem Kaadner Gerichte zu tun gehabt. 1626 schoß er zum Ankaufe von 27*/2 Zentner Käse einen Teil der Kaufsumme, nämlich 77 Reichstaler, dem Käufer vor und. als dieser flüchtig wurde, hatte er Mühe, sein Geld wieder zu erlangen. 1632 nahm er für Zinsen ein Fäßchen neuen Weins an Zahlungsstatt. Mit seinem Schwiegersohn Isak Brandeis kaufte er im selben Jahre von einer Soldatenfrau um 6 Reichstaler einen Ochsen, der einem Bauer zu Fürspannzwecken beim Durchmarsch durch das Dorf Retschitz (Bez. Komotau) abgenommen worden war, den die beiden aber auf die Klage des Eigentümers wieder zurückstellen mußten; auch das hiefür ausgelegte Geld empfingen sie erst nach langem Warten. Daß Veit Bloch Geld verlieh und zu unterschiedlichenmalen Leder lieferte, bezeugen Eintragungen des Jahres 1633. Besonders lebhaft muß aber sein Pfandleihgeschäft gewesen sein; man versetzte bei ihm Becher, Armbänder, Hängeketten, Löffel, Bilder, Hauben, Panzergürtel, ja oft, heißt es, gab man das teuerste Familienandenken als Faustpfand für ein Sündengeld. Im folgenden Jahre am 6. April gewährte er der Dorfgemeinde Burgstadtl (Bez. Kaaden) ein Darlehen von 6 Rchst., dessen Rückerstattung, die unter Zugabe eines Schöpses in 17 Wochen erfolgen sollte, er nicht mehr erlebte; denn schon 1635 bemühte sich seine tWitwe, „die alte Feistlin", dieses Geldes wieder habhaft zu werden, und es bedurfte langwieriger gerichtlicher Verhandlungen, bis seinen Erben das Kapital und statt des Schöpses 2 Schock erstattet wurden, u. zw. erst im Jahre 1653. Als Blochs Witwe für ein zurückerhaltenes Darlehen den Schuldschein herausgeben sollte, ließ sie am 23. Oktober 1635 im Amtsbuche vormerken, es wäre derselbe ihrem Sohne vor einem Jahre 'in Saaz, wohin er sich der \Kriegisgefahr wegen geflüchtet, von schwedischem Kriegsvolk neben anderen Sachen und Schriften gewaltsam abgenommen worden; wenn derselbe etwa künftighin wiederum an den Tag kommen sollte, soll er „ganz kassiert, aufgehoben, null und nichtig sein." Von besonderer Rührigkeit und Tatkraft müssen die beiden Schwiegersöhne Blochs, Isak Brandeis und Isak Sachs, gewesen sein. Als Geldverleiher mußten sie oft gegen säumige Zahler die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen und es waren mitunter hohe Beträge, die sie als Darlehen zu geben im Stande waren; nicht selten mußten sie sich jahrzehntelang in Geduld üben, um die 112

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