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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1931-09-01 · 1 (September 1931) · p. Seite 31

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
1 (September 1931)
Date
1931-09-01
Page
Seite 31 (sequence 33)
Language
German
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gefaßte Ratsbeschluß wieder zum Leben gebracht und den Juden wenigstens die freie, öffentliche Herberge und die Gepflogenheit, Niederlagen zu mieten, eingestellt werden, wo man doch vollauf berechtigt gewesen wäre, dem Beispiele vieler Herren und Städte zu folgen, bei denen kein handeltreibender Jude sich blicken lassen dürfe. Dagegen erhoben die Kaadner Juden durch Vermittlung der Ältesten der Prager Judenschaft Einsprache und richteten an die königliche Kammer die Bitte, zu verordnen, daß den in einem Umkreise von 2 Meilen um die Stadt Kaaden wohnenden Juden die Nachtherberge und die Mieten von Niederlagen in der Stadt gestattet werde. Die Statthalterei fand das, was die Juden auf die Anklage des Rates entgegnet hatten, begründet, daß nämlich die Gewölbe keineswegs zum Schaden der Bürgerschaft, vielmehr zu ihrem Nutzen gemietet würden und daß die Juden in der Stadt Nachtherberge nur notgedrungen und wider ihren Willen nähmen in Fällen, wo sie vormittags rechtzeitig vor Gericht erscheinen müßten, oder bösen Wetters und unsicherer Wege halber nicht zeitig genug fortkommen könnten. Darum wurde den Kaadnern aufgetragen, den Juden als des Kaisers Kammerleuten in Notfällen Nachtherberge zu gewähren und zur sicheren Verwahrung der von den Bürgern übernommenen Pfänder etwa eine Kammer gegen gebührlichen Zins, doch nicht um darin zu wohnen, sondern nur die Pfänder eine Zeitlang aufzunehmen, zu überlassen. Auch sonst sollten sie nach Tunlichkeit die Juden fördern und ihnen nicht zuwider sein. (Fortsetzung folgt.) 31

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