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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1931-09-01 · 1 (September 1931) · p. Seite 30

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
1 (September 1931)
Date
1931-09-01
Page
Seite 30 (sequence 32)
Language
German
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schmied, vielleicht eine Persönlichkeit, verschafften sich mit gerichtlicher Hilfe die Bezahlung für verkaufte Pferde; [letzterer erhielt dafür 28 Schock und 1 Strich Korn]. Schließlich erscheinen noch Moises J. von Körbitz, der 1595 eine Geldangelegenheit betrieb und 1597 der „J. Hensel, sonst Hans Matthes" genannt, welcher vor Gericht zusagte, daß er eine Geldschuld seines Weibes begleichen werde. Wie ersichtlich, mehrten sich in den 80er und 90er Jahren die Gerichtsfälle mit Juden als Partei, offenbar als die Folge einer lebhafteren jüdischen Geschäftstätigkeit, die sich über das Verbot des Hausierhandels hinwegsetzte und immer öfter im Einverständnisse mit den beteiligten Christen innerhalb der vier Wände des Hauses vollzogen werden mochte. Aber das Verbot des dauernden Wohnens in der Stadt scheint doch eingehalten worden zu sein, denn während des ganzen Zeitraumes erscheint kein einziges Mal bei einem jüdischen Namen der die Seßhaftigkeit bezeichnende übliche Zusatz „Jude allhier" verwendet. Und als das untersagte Hausieren und Übernachten in der Stadt überhand nahm, suchte der Rat die halb vergessene Verordnung von 1520 wieder zur Geltung zu bringen und strenger zu handhaben. In einer Eingabe vom 30. Juni 1616 begründete er die Erneuerung dieser Verordnung damit, daß die Juden sich eine geraume Zeit her dermaßen in Kaaden eingenistet hätten, daß sie nicht allein die ganze Woche mit Ausnahme ihres Sabbats mit Handel und Wandel in der Stadt lägen, sondern auch sich unterstanden hätten, eigene Kammern als Niederlagen ihrer Waren und Pfänder zu mieten und da sie mit ihren meisterlichen Praktiken arme Mitbürger, die durch Unglücksfälle, Mißwuchs und die hohen Steuern in Not geraten, oder junge, unerfahrene Leute, denen die Eltern einen ansehnlichen Besitz hinterließen, in verschlagener Weise derart umgarnt hätten, daß sie Haus, Hof und Güter verloren und sogar der Stadt den Rücken kehren mußten; denn sie begnügten sich keineswegs mit dem üblichen jüdischen Wucherzins von 2 kleinen Pfennigen wöchentlich für ein Schock Groschen und nahmen 3 Pfennige und sogar von 2 Schock einen kleinen Groschen, so daß oftmals die Zinsen die Schuldsumme überstiegen. Auch hätten die Kaadner im Schöppenstuhl mit den jüdischen Händeln weit größere Mühe als mit den Angelegenheiten der eigenen Bürger. Darum mußte der vor 90 und etlichen Jahren 30

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