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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1931-09-01 · 1 (September 1931) · p. Seite 29

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
1 (September 1931)
Date
1931-09-01
Page
Seite 29 (sequence 31)
Language
German
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Amte [und mußte sich verpflichten, in acht Tagen in Eidlitz dem Bauer entweder ein anderes Pierd oder 11 Schock Groschen zu geben]. 1567 erschien Abraham J. von Lichtenstadt wiederholt wegen nicht bezahlter Lederlieferung vor dem Kaadner Gerichte. Im Jahre 1569 belangte „Kaufmann J." einen aus Pröhl (Bez. Kaaden), für den er bürgschaftshalber dem Küel J. in Eidlitz hatte 5 Schock und einen Ortgroschen zahlen müssen. Blesel J. von Eidlitz stundete 1585 einem Olleschauer (Bez. Duggau) die Rückerstattung von 2 Schock und ]/2 Strich Weizen und am 22. April 1592 brachte er dem Kaadner Bürger Matthes Dörfl 20 Strich Korn Komotauer Maß, das Strich zu 1 Schock 3 Groschen, welches Dörfl bestellt hatte, vors Haus; da Dörfl aber selbst nicht daheim weilte, weigerte sich dessen Weib, die Lieferung zu übernehmen, worüber Blesel auf dem Rathause Beschwerde erhob. Am 22. Jänner 1588 klagte Moises J. zu Prag zwei Kaadner Bürger auf Zahlung von 60 Schock für verkauftes Rauhleder; [auf Zureden des Bürgermeisters wollte er bis Ostern zuwarten, wofern sie aber bis dahin die Schuld nicht beglichen hätten, sollten sie „auf eigene Kosten und Lebensgefahr ins Gewahrsam gehen und nicht wieder heraus", sie hätten denn solche bar bezahlt]. Die Vorsteher der katholischen Rosenkranz-Bruderschaft ließen am 30. April 1592 einen „Juden mit Nam Holirzen" gefänglich einziehen, weil er der Wirtin von Liebotitz (Bez. Kaaden), einer Schutzbefohlenen der genannten Bruderschaft, 30 Schock über Gebühr lang schuldig geblieben, und am 24. Mai desselben Jahres verglich sich Joel Süssmann J. von Eidlitz mit seinem Schuldner über die Abstattung von 23 Schock für Rohleder. Moses J. von Eidlitz wurde mitten im Winter des Jahres 1594 von einem jungen Kaadner auf freiem Wege ohne gegebene Ursache „mit mordlichem Gewehr" überfallen und mißhandelt, wobei ihm eine Kuh, die er am Strick führte, entlief. Das Gericht sprach ihm für die entlaufene Kuh und die erlittenen Schmerzen eine Entschädigung von 5l/2 Schock Groschen zu. Moises, auch Moschel, Levin J. zu Prag mußte im Laufe des Jahres 1594 dreimal das Kaadner Gericht in Schuldsachen anrufen. Auf einen ihm zugesprochenen Betrag von 8 Schock legte David Eichhorn J. zu Drohnitz (Bez. Kaaden) auf Grund älteren Rechtes ein Verbot, daß er ohne sein Einverständnis nicht ausgezahlt werde. Moises, „der Jude von Krolop" (Kralup, Bez. Komotau), und Moises Gold- 29

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