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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1931-09-01 · 1 (September 1931) · p. Seite 28

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
1 (September 1931)
Date
1931-09-01
Page
Seite 28 (sequence 30)
Language
German
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stein habe kein einziger Jude in die kgl. Kammer gehört und mit den dem Hassensteiner gehörigen Juden habe die Stadt nichts zu tun gehabt, von den anderen Juden aber hatte jeder seinen eigenen Herrn. Kaum war die Sonne der Freiheit wieder über der Stadt aufgegangen, war es eine ihrer ersten Sorgen, die Gemeinde auf Grund einer königlichen Begnadung auch von den Schützlingen des Gewaltherrn, den Juden, zu befreien, weil, wie der Rat behauptete, bei Lebzeiten Johanns von Lobkowitz sowohl die in Kaaden seßhaften Juden, als auch die der umliegenden Herrschaften „in der Gemeinde nicht wenig Nachteil, Unwillen und anderen Unrat geschaffen haben". Der Rat verordnete, daß ein jeder, der den Juden etwas pflichtig oder schuldig sei, es sei viel oder wenig, solches alles zwischen jetzt (Sonntag Jacobi, 29. Juli 1520) und nächster Fastnacht (25. Feber 1521) ohne allen Verzug bezahlen und richtig machen soll. So aber jemand, er wäre arm oder reich, solche Verordnung mißachten und sich aus Judenhänden zu lösen säumen wollte, soll bei der Stadt mit Weib und Kind weiter nicht geduldet, sondern mit seiner Person dem Juden überliefert werden. Und weder er noch ein Jude oder eine Jüdin sollen fortan in ein Haus der Stadt oder Vorstadt in irgend einer Weise treten dürfen. Dieses Verbot des Wohnens und Herbergens in der Stadt und des Hausierhandels mußte die Lebensader des auf Handel und Geldverleihen gegründeten jüdischen Erwerbs unterbinden und Juden mögen von nun an im Straßenbilde Kaadens recht selten geworden sein. Ein über 67 Jahre reichender Ausschnitt aus den Gerichtsverhandlungen, wie ihn die erhaltenen Gerichtsbücher des 16. Jahrhunderts darstellen, läßt nur verhältnismäßig wenig Namen von Juden sehen, welche vor Gericht erschienen, um ihr Recht zu finden. 1523 tritt Leeb J. von Prag als Bevollmächtigter des Merkel J., eines Sohnes Herzmanns J., auf, 1529 erscheinen zwei Juden aus Maschau, der Schulmeister Abraham J. und Jakob J., dann werden vier Juden aus Klösterle genannt: 1524 Liebermann J., 1529 der lange Isak J., 1548, 1565 und 1567 Götz J. und 1569 und 1572 „der junge Götz, der Jude von Klösterle", womit wohl gesagt ist, daß der letztgenannte damais in diesem Nachbarstädtchen von Kaaden der einzige Jude war. 1550 stand Feistl J. von Eidlitz mit einem Bauer aus Quon (Bez. Saaz) wegen eines Pferdetausches im 28

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