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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1931-09-01 · 1 (September 1931) · p. Seite 27

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
1 (September 1931)
Date
1931-09-01
Page
Seite 27 (sequence 29)
Language
German
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seinen Rang über die sonstige Stadtjudenschaft wäre emporgehoben gewesen. Daß sie aber doch zu einer mehr oder minder losen Vereinigung zusammengeschlossen waren, wenigstens um ihre Toten nach hergebrachtem Brauche zu begraben und sonst ihren religiösen Bedürfnissen zu genügen, wird durch die zufällige Erwähnung des Grundbuchs beim Jahre 1653 „Weingarten, an der Juden gewesten Begräbnis gelegen", und weil das „Judenrecht nach jedem Todesfalle eine Spende für den Gottesacker forderte, bestätigt. Der Judenfriedhof lag demnach östlich der Stadt vor dem Töpfertore auf dem Roßbühl oder, wie heutzutage die Stätte genannt wird, Rößbödl, lang ein mißachteter Ort, weil in seiner Nähe der Aasplatz und weiterhin die Richtstätte mit dem Galgen lag. Die Erinnerung an diesen Friedhof ist aus dem Gedächtnisse unserer Zeit gänzlich entschwunden, kein Flurname hat sie festgehalten, auch sonst meldet keine Urkunde von ihm, wie auch von einem jüdischen Bethaus der alten Zeit an keiner Stelle die Rede ist. Der Christenfriedhof befand sich in jenen Jahren mitten im Herzen der Stadt,'ringsum die Hauptkirche, und diese Verschiedenheit in der Lage der beiden Friedhöfe deckt die gesellschaftliche Unterordnung und Zurücksetzung der Juden, die ihnen bei aller sonstigen Berechtigung auch in Kaaden nicht erspart geblieben ist, deutlich auf. Als nach dem am 21. Jänner 1517 erfolgten Tode des Pfandherrn Johannes von Lobkowitz auf Hassenstein die Stadt durch opferwillige Beiträge aller Schichten der Bevölkerung das Lösegeld von 18.000 Schock Groschen aufgebracht und durch eine besondere Abordnung an das königliche Hoflager in Ofen abgesendet hatte, erlangte sie, allerdings erst mit dem Jahre 1519, ihre Freiheit wieder zurück. Nun wurde ihr vom Landrecht die Zahlung eines jährlichen Judenzinses an die Kammer aufgetragen, wogegen sie sich zur Wehr setzte, weil die Stadt niemals Judenzins gezahlt habe. Vor alters seien überhaupt keine Juden in Kaaden gewesen und erst von Johann von Lobkowitz und Hassenstein wider der Stadt Willen gehalten worden, was sich jetzt nicht ändern lasse, obwohl es am Tage liege, daß die arme Gemeinde von den Juden durch Auswucherung um mehr den 20.000 Schock geschädigt wurde; von ihnen hätte sie all ihre Lebtage keinen Heller noch Pfennig empfangen, während ihr nun auferlegt werde, der Juden halber 146 Gulden rheinisch zu geben. Auch unter Johann von Hassen- 27

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