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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1931-09-01 · 1 (September 1931) · p. Seite 25

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
1 (September 1931)
Date
1931-09-01
Page
Seite 25 (sequence 27)
Language
German
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fiel dadurch mit Leib und Gut dem Pfandherrn Johann von Lobkowitz; seine Töchter Edel und Belam mußten diesem alle Gerechtigkeit und Rechtsforderung, so sie auf dem väterlichen Hause hatten, am 6. August 1512 abtreten, er aber stellte in großmütiger Weise diese Gerechtigkeit schon am 8. Oktober der Belam wieder zurück. Es scheint, daß Johann von Lobkowitz das 1505 von Chaim J. übernommene Haus wieder in andere Hände gab und daß es mittel- oder unmittelbar an Wilhelm Setzenschragen gelangte, der es 1507 am 10. September der Krön Jüdin und ihren Kindern, die sie mit ihrem Manne, dem Ascher J. hatte, verkaufte. Ihre Tochter hieß Belen und war mit Mosch J. vermählt und diesem Schwiegersohne gab die Krön J. 1511 ihr Haus. Mosch aber überließ es 1516 dem Nathan J. 1524 ist es, das „mittlere Judenhäuslein", Eigentum einer Jüdin Zürl, deren Tochter Michlin und deren Schwiegersohn Aron J. von Teplitz genannt werden. Dieser verkaufte das Haus als Bevollmächtigter seiner Schwiegermutter, als welcher er sich durch den Teplitzer Brief und Siegel auswies, dem Rate und der Gemeinde Kaaden. 1495 erscheint Joseph J. von Rakownik (Rakonitz) im Stadtbuch, dem die Bürgen des Bartl Turtsch dessen Haus für 60 Schwertschock als Pfand einräumten mit dem Rechte,, seinen Schwiegervater Jakob J. und seinen Sohn Benedikt J. darein setzen zu können, die aber das Haus der Gemeinde gegenüber mit Steuern, Fronarbeit, Wachen und sonst in allem, nur geistliche Zinse ausgenommen, verwesen und alle Wagnis tragen sollten, gleichwie andere Nachbarn. Sollten die Bürgen oder Bartl Turtsch selbst das Haus wieder einlösen oder Joseph J. die geliehene Summe zurückfordern wollen, so war für diesen Fall eine halbjährige Kündigung vereinbart. Ein Häuslein vor dem Wassertore in der Vorstadt wird 1501 genannt, das der Mindia Jüdin gehörte. Sie bat den Rat, sie all ihre Lebtage hier in Kaaden sitzen zu lassen, und eignete ihm zum Dank die Gewährung ihrer Bitte freiwillig ihr Häuslein zu, auf daß es der Rat nach ihrem Absterben übernehme. Im selben Jahre verpfändete der Kürschner Hans Renk seine Behausung auf dem Graben (jetzt Tuchrähm) um 23 Schwertschock dem Hirsch J. und seiner Hausfrau auf zwei Jahre. Anna Sauerzappin nahm 1502 12 Schock Schwertgeld von Jakob J. auf ihrem Hause auf, die sie in zwei Jahren zurückzuerstatten sich verpflichtete. Um dem nachzukommen, ließ sie sich von Amschel J. 24 Schock vor- 25

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