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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1931-09-01 · 1 (September 1931) · p. Seite 24

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
1 (September 1931)
Date
1931-09-01
Page
Seite 24 (sequence 26)
Language
German
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klar an den Tag legen. 1478 kaufte von dem Christen Lorenz Kürschner der Jude Daniel dessen Haus und sicherte drei christlichen Bürgern, die ihm 17 Schock geliehen hatten, diesen Betrag auf dem Hause an; auch nahm er von Chaim J. ein Darlehen von 9 Schock entgegen, welches auf dem Hause stehen blieb, bis er dieses in den letzten Tagen jenes Jahres seinem Gläubiger zur Gänze ins Eigentum abtrat. Chaim behielt es bis zum Jahre 1505, wo Johann von Lobkowitz Besitzer wurde. Die mächtigste Freude über eigenen Hausbesitz bezeigte Moises J., der im Jahre 1488 mit seinem Weibe Sprinz ein Malzhaus für 30 Schock Schwertgroschen erwarb, um es zu einem Wohnhause auszubauen und auf ihr beider Lebtage zu besitzen. Aus freien Stücken bestimmte Moises beim Kaufe, daß, wenn eri und sein Weib stürben, dieses Haus auf keinen Juden mehr fallen, sondern an Rat und Gemeinde gegen 20 Schwertschock und nicht mehr übergehen solle, darum, weil Rat und Gemeinde den Kauf auf Fürbitte Johanns von Lobkowitz zugegeben. Auch was er verbauen würde, solle unberechnet bleiben. Und wem er in seinem Testamente jene 20 Schock vermache, dem soll sie der Rat ausrichten. Solange dieses Geld aber nicht ausgerichtet sei, sollen seine Töchter im Hause zu bleiben das Recht haben, nach der Auszahlung jedoch unverzüglich abtreten. Das Jahr darauf, 1498, -ließ Moises im Stadtbuch, also mit Bewilligung des Rates, auf diesem Hause noch 10 Schock Schwertgeld für seine Tochter Edel ansichern, die ihr nach seinem und seines Weibes Tode vom Rate sollten ausgefolgt werden; er geriet später in Schwierigkeiten, wohl durch eigene Schuld, und wurde dem Johann von Lobkowitz 25 rheinische Gulden schuldig, für deren Rückzahlung innerhalb 5 Vierteljahren Bürgschaft zu leisten er einen Kaadner Hausbesitzer Paul Lenk zu gewinnen wußte. Dieser kam auch tatsächlich in die Zwangslage, den adeligen Gläubiger aus der eigenen Tasche zu befriedigen und mit der ausgezahlten Summe sein Haus zu belasten. Dieser Lenk war übrigens 1491 den beiden Juden Samuel und Chaim 18 Schock Groschen Schwertgeld auf ein halbes Jahr schuldig geworden und stellte dieserwegen zur Sicherheit drei christliche Bürgen. Mit Moises J. nahm es kein gutes Ende. Er ließ sich „etzliche Untat und gröbliche Verwirkung", deren Art leider nicht überliefert ist, zuschulden kommen und ver- 24

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