Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 2 (1931-1932)
- Issue
- 1 (September 1931)
- Date
- 1931-09-01
- Page
- Seite 11 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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lern Hotzenplotz gleich anderen Gemeinden des Landes sich uns unterwerfe; die Spesen habe die Landschaft zu tragen." Trotz dieser Minderung seiner Einnahmen gehörte Loebel Hirschel zu den vermögenden Juden; seine Familie zählte 17 Personen.52) Es unterstanden ihm ferner in Breslau 5 mährische Familien mit 13 Personen.53) Sein Nachfolger wurde Viktor Loebel, der 1737 eine jährliche Toleranzgebühr von 15 Gulden erlegte. Auch er gehörte als Schwiegersohn des reichen Judenfleischers Hähnel Loebel aus Krotoschin zu den wohlhabenden Breslauer Juden, so daß ihm die im Jahre 1741 erfolgte preußische Besitznahme Breslaus wohl sein Amt als Schammes nehmen, sein Vermögen aber nicht vermindern konnte.54) Mit Viktor Loebel schließt die Reihe der Schammesse der mährischen Landjudenschaft in Breslau, die als deren Funktionäre ihre Interessen dort wahrgenommen hatten. Die kommende Zeit bedurfte der Schammesse nicht so sehr, da in ihr schon prinzipiell einigen Juden wenigstens der Aufenthalt auch zwischen den Märkten gestattet wurde. Der Handel mit Polen allerdings, der durch die polnischen Juden vermittelt wurde, machte das Verbleiben der Schammesse für Polen noch weiter notwendig, die dann aber mehr als Handelsagenten, wie als Konsuln und Funktionäre der Judenschaft anzusehen sind. Anmerkungen: x) Auch im Privileg der mährischen Juden vom 15. Okt. 1629, das ihnen vom Kaiser Ferdinand II. erteit wurde, nimmt der Handel auf den Märkten die erste Stelle ein. § 1 enthält folgende Vergünstigung: „daß sie auf allen öffentlichen befreiten Jahr- und Wochenmärkten sowohl in den kgl. als anderen Städten und welcher Orten und Enden, auch zu welchen Zeiten des Jahres dieselben in Mähren gehalten werden, wie andere christliche Kauf- und werbende Handelsleute zu ziehen, reisen und allda mit ihren Waren und Sachen auf alle ehrliche und redliche Weise von jedermann unverhindert zu handeln, stück- und ellenweise einzukaufen und zu verkaufen guten Fug und Macht haben, und solang Herberg vergönnt sein soll." Siehe Chr. d'Elvert, Zur Gesch. d. Juden in Mähren u. Österreich. Schles. (Brünn 1895.) S. 168. — Hierauf stützten sich wahrschein- 11