Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 9 (1912)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Aus der Siedlungsgenossenschaft
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 125 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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die Wirtschaftsdispositionen treffen und als Vorarbeiter fungieren. In der Kommission wird dem beruflich begabtesten Genossen das Recht der Aufsicht bei den Arbeiten zugestanden, und er ist der Vertreter, falls der Leiter vom Betrieb abwesend ist. Ihm hat sich alles zu fügen, seinen Rechten gemäß hat er aber die Pflicht, bei Erteilung von Aufträgen kameradschaftlich und freundlich vorzugehen. Disziplin im Betrieb und Autorität dem Tüchtigen und Wissenden sind unsere wichtigsten Betriebsprinzipien! Den Leuten steht die Wahl zu, dafür haben sie aber auch die Pflicht, dem selbstgewählten Leiter sich zu fügen. War die Wahl eine falsche, dann läßt sich dies bei der Generalversammlung, die alle drei Monate stattfindet, korrigieren. Die Disziplinarkommission verfügt über fünf Stimmen, von denen der Leiter zwei Stimmen hat, die übrigen drei Stimmen die gewählten Genossen. Was sie zu tun hat, besagt ihr Name. Die Hauswirtschaftskomrnission, die ähnlich zusammengesetzt ist wie die vorige, hat die Aufsicht und das Bestimmungsrecht über Dinge wie Arbeiterküche, Bibliothek, Wohnungseinrichtung etz. Daß in der betriebswirtschaftlichen Kommission einen der drei zu wählenden Genossen der Leiter selbst ernennt, war durch folgende Erwägungen bestimmt. Es könnte für den Anfang geschehen, dal5 aus irgend welchen unvorgesehenen Gründen vielleicht ein sehr tüchtiger oder sogar der tüchtigste nicht hineingewählt wird, was dem Betrieb Schaden zufügen könnte, dem wird unsere Maßnahme vorbeugen können. Es handelt sich hierbei um die Technik des Betriebes — da ist vor der Hand recht viele Vorsicht geboten. Genauere Ausführungen über die Arbeiten und Maßnahmen der Kommissionen an dieser Stelle zu schildern, würde zu weit führen. Es sei nur das Beachtenswerteste geschildert und zwar, daß die betriebswirtschaftliche Kommission ihre Arbeiten sehr gut durchführt. So war die Bestimmung der Löhne eine nicht zu unterschätzende schwierige Aufgabe. Es galt, die Qualifikation der einzelnen Arbeiter, die in der Lohnhöhe zum Ausdruck kommt, zu bestimmen, und daß dies zur allgemeinen Zufriedenheit geschehen ist, darf als Beweis für die Gerechtigkeit des Urteils hingenommen werden. Den extraqualifizierten Genossen wie dem Buchhalter und dem Tischler wurden entsprechend höhere Löhne, den tüchtigeren landwirtschaftlichen Kameraden ebenfalls Lohnerhöhung zuerkannt. Wir stehen im Begriff, einen Konsumladen zu eröffnen und einige Handwerker aufzunehmen. Der Versuch mit einem genossenschaftlichen Schuster und einem Schneider ist begonnen. Seit einigen Tagen sind die ersten drei Glasgower Siedlungsfreunde angelangt — sie äußern große Freude und bezeugen den besten Willen. Wenn wir noch zum Schluß erwähnen, daß wir zum größten Teile die Reparaturen von Maschinen und Geräten in unserem 125