Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 9 (1912)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Aus der Siedlungsgenossenschaft
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 124 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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wohlgemeinte und leistungsfördernde Disziplin im Betrieb, durch ernste angestrengte, durch fachmännisch durchdachte und gut ausgeführte Arbeit, versuchten wir auf unsere Nache barn zu wirken und wir bekamen allmählich Zuzug. Heutnach einjähriger Betätigung beschäftigt die Siedlungsgenossenschaft über 40 Leute. Nur 18 von diesen sind bis jetzt Genossen, das heißt Mitglieder, die am Reinertrag pro Rate ihrer Löhne partizipieren und die den festen Entschluß haben, hier ihre Zukunft und Existenz zu finden. Die übrigen sind Hilfs- und Saisonarbeiter, die meisten Kandidaten für die Siedlungsgenossenschaft. Wir nehmen, soweit Arbeit in unserem 3500 Dunam großen Betrieb vorhanden ist, jeden sich meldenden männlichen und weiblichen Proletarier auf, für die ersten 6 Wochen auf Tagelohn. Bewährt er sich als schaffendes Wirtschaftssubjekt und anständiger Mensch, so wird er dann „Monatlicher" mit einem Lohn von 55 Frcs. Dieser hat jenem gegenüber, außer dem höheren Lohn (der Taglöhner hat bei günstigem Wetter höchstens 26 Arbeitstage bei einem Lohn von 1.50 bis 2.— Frcs. täglich) auch andere materielle Vorzüge, wie Versicherung gegen Unfall, keinen Lohnabzug bis zu 3 Tagen im Monat in Krankheitsfällen. Hat sich ein „Monatlicher" durch gute Arbeit und entsprechendes Betragen unserem Betrieb und unseren Leuten angepaßt, dann wird er durch Beschluß der Genossen als Stammarbeiter angenommen. Die Siedlungsgenossenschaft soll kein Gemeinwesen von Auserwählten werden, sie soll ja schließlich im Freibürgerstaate alle schaffenden Menschen in sozial und wirtschaftlich gesunde Verhältnisse versetzen, ihnen ein glückliches Dasein zu bringen versuchen. Für den Anfang aber ist es zweckentsprechend, Parasitismus oder gar böswillige Friedenstörer fern zu halten. Das rein administrative Stadium haben wir bereits zum Teile aufgehoben und haben den Genossen Bestimmungs¬ und teilweise Verwaltungsrecht eingeräumt. Die Leute sollen sich jetzt schon an Selbstverwaltung und disziplinierte Arbeitsleistung gewöhnen, damit, wenn sie auch die Möglichkeit erlangt haben, die Wirtschaft technich selbst zu führen, sie sich selbst überlassen bleiben können. Die ersten zehn Genossen wählte ich selbst. Diesen steht nunmehr das Recht zu, aus dem Kreise der „Monatlichen" weitere Genossen zu kooptieren. Die Aufnahme geschieht durch Zweidrittelmajorität, wobei auch ich mit zwei Stimmen mitzuwählen das Recht mir vorbehalten habe. Die betriebswirtschaftliche Kommission besteht außer dem Leixer aus zwei durch die Genossen gewählten und einem durch mich ernannten Arbeiter, wobei mir außerdem zwei Stimmen zustehen. Bei der Wahl -kommen in Betracht die technisch tüchtigsten, die mit dem Leiter gemeinsam 124