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Palästina · 1912-01-01 · Heft 3-4 · p. Seite 91

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
9 (1912)
Issue
Heft 3-4
Article
Ein historischer Rückblick
Date
1912-01-01
Page
Seite 91 (sequence 6)
Language
German
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dürfen wir heute, nachdem 10 Jahre seit jenem Tage verstrichen sind, wohl ohne Uebertreibung sagen. Den Bedenken der Minorität trug man Rechnung durch eine dem AC aufgelegte Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, daß „bis zum nächsten Kongreß für den NF. die legale Basis einer juristischen Person geschaffen werde". Eine besondere Kommission von Juristen aus allen Ländern sollte das AC. bei dieser Arbeit unterstützen. Das Protokoll erzählt alsdann; „Zahlreiche Delegierte begeben sich zur Präsidententribüne, um Geld für den Nationalfonds zu überreichen". Die erste Stelle aber in dem nun zugleich mit dem NF. geschaffenen „Goldenen Buch" sicherte demjenigen, der die erste Anregung zur Schaffung des JNF. gegeben und dafür gearbeitet, Professor Hermann Schapira, der Mann, der die Vorarbeiten, die nun zur Gründung des NF. geführt, in erster Reihe geleistet und nun auch als erster seine Leitung übernahm, Johann Kremenezky, und ehrte sich selbst durch diesen schönen Zug. Theodor H e r z 1, Jakob Mose r, Francis Montefiore, David W o 1 f fsohn sind die nächsten Namen, die das Ehrenbuch des jüdischen Volkes zieren. Und nicht bloß Spenden, auch Anregungen, wie man den NF. weiter fördern könne, kamen von allen Seiten. Und sie brachten dem NF. immer neue Spenden. Die Spendenausweise in der „Welt" wurden immer größer und größer. Die anderen zionistischen Organe folgten allmählich nach. Eine geraume Zeit verging allerdings, bis die Nationalfondsausweise in den zionistischen Blättern zu einem so interessanten Teil wurden, daß sich in ihm Freud und Leid der Zionisten widerspiegeln. Als eineinhalb Jahre nach der Begründung des JNF. der sechste Kongreß stattfand, konnte ihn der AC.-Bericht schon als die populärste aller zionistischen Institutionen bezeichnen. Er konnte bereits ein Vermögen von 381.000 Mark aufweisen, die in englischen Konsols im Depot der „Jüdischen Kolonialbank" in London lagen. So entsprach es den Bestimmungen des angenommenen Entwurfes. Vier Millionen Mark mußte der Fonds erreichen, ehe die Gelder ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden konnten. Dann erst sollte die Hälfte davon sowie von den jeweiligen jährlichen Eingängen zum Landkauf verwendet werden können, „während die andere Hälfte und die gesamten Zinsen so lange unantastbar bleiben müssen, bis eine Kolonisation im Großen möglich sei. In keinem Falle, auch nicht in dem letztbezeichneten, daif der JNF. ganz erschöpft werden. Die Summe von wenigstens 100.0C0 Pfund Sterling muß immer zurückbleiben, damit der Fonds wieder anwachs?." Wäre es bei diesen Bestimmungen geblieben, der Fonds wäre auch jetzt noch zu absoluter Untätigkeit verurteilt. Indes waren gegen sie gar bald nach dem fünften Kongreß Stimmen der Kritik laut geworden. Die erste Landeskonferenz der russischen Zionisten, die im September 1901 in Minsk stattfand,, forderte gleichfalls, daß man bald mit dem Landkauf beginnen solle. Auch im AC. und in der juristischen Kommission zur Vorbereitung der definitiven Statuten des NF. erkannte man die Notwendigkeit der Milderung der in Rede stehenden Bestimmungen und schlug daher in dem dem sechsten Kongreß vorgelegten Statutenentwurf des JNF. vor, daß eine Dreiviertelmajorität der Generalversammlung des NF., bezw. des AC. schon früher 91

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