Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 9 (1912)
- Issue
- Heft 3-4
- Article
- Ein historischer Rückblick
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 88 (sequence 3)
- Language
- German
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Fonds entnommen wird, muß erst für eine Garantie gesorgt werden, daß der Betrag in höchstens 50 Jahren wieder voll ersetzt werde". Dann folgen Bestimmtingen über die zur Verausgabung von Geldern aus dem Fonds notwendige Stimmenmehrheit „des plebiscitär zu vernehmenden jüdischen Volkes", über die Ankündigung der beabsichtigten Ausgaben, über die Verwaltung, die zunächst von den Zionistenkongressen, später durch ein festes Statut zu bestimmen sei und schließlich über die Abänderung der Grundbestimmungen, wiederum durch Flebiscite. . . Diese Bestimmungen wurden nicht allesamt vom JNF. übernommen, aber seine Prinzipien sind in dem Schapira'schen Antrag enthalten. Nur daß Schapira einen anderen Namen für das von ihm Geplante und Gewünschte vorschlug, — nicht ohne Absicht. Schapira, obwohl durch und durch Nationaljude, war doch gegen die Betonung des nationalen Gedankens im Zionismus. Er fürchtete, daß das die anderen Juden zu einem Kampfe herausfordern würde, „in dem sie ke"n Mittel scheuen würden, um die zionistische Idee nrt Stumpf und Stiel auszurotten." Er fürchtete insbesondere, daß die Kolonisation darunter leiden würde, welche ihm im damaligen Momente wichtiger erschien, als die Propagierung der nationalen Idee. Er wollte nicht, daß man „die Flagge aufs Dach setze, bevor das Haus gebaut" sei. Und so war er auch gegen die von Ingenieur Kremenezky vorgeschlagene und auch von Dr. Boden heim er vertretene Bezeichnung „Jüdischer Nationalfonds". Er glaubte noch an das werktätige Interesse, das die offiziell-jüdischen Kreise, insbesondere die Großgemeinden an einem allgemein jüdischen Fonds nehmen würden. Es kostete Dr. Bodenheimer viel Mühe, Prof. Schapira von seiner irrigen Annahme abzubringen und ihn zu seiner Auffassung zu bekehren. In dem vor Publ?zi;rung des S c h a p i raschen Antrages veröffentlichten Kongreßprogramm, war aber schon als zweiter Punkt des Bodenheime r'schen Referats über die zu schaffende Organisation „Nationalfonds" angegeben. Auch Herzl hatte schon viel früher in seinem Vortrag in der „Oesterr. Israel. Union", der dann in der damals vor Gründung der „Welt" noch zionistenfreundlichen Bloch'schen Wochenschrift veröffentlicht winde, von einem zu schaffenden „Nationalfonds" gesprochen, verstand aber darunter einen Fonds zur Garantie einer türkischen Anleihe als Gegenleistung für die Erlaubnis zur Masseneinwandeiung in Palästina, — eine Vorbereitung eines eventuell der Türkei zu zahlenden Tributs für den Fall, daß die JCA ihre Gelder zu diesem Zwecke nicht hergeben und die Hochbank dabei nicht mitwirken w ollte. Geklärt wurde der Zweck des „Nationalfonds" als eines Fonds zum Zwecke des privatrechtlichen Landerwerbs als unveräußerlichen Volkseigentums beim Kongreß. Dieser nahm eine Resolution Bodenheimer an, wonach die zu wählende Leitung der neuen Organisation dem nächsten Kongreß einen gründlich ausgearbeiteten Plan für eine Bank und für einen Nationalfonds vorzulegen habe. In der kurzen Debatte im Plenum des Kongresses, der allerdings eine Kommissionsberatung vorangegangen war, nahm auch Prof. Schapira das Wort und erklärte, daß er auf das Plebiszit in seinem Voischlag verzichte, daß er aber an 88