Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 9 (1912)
- Issue
- Heft 3-4
- Article
- Die Landarbeiterfrage in Palästina
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 74 (sequence 11)
- Language
- German
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zu haben, die in einem geordneten landwirtschaftlichen Betriebe der Frau zufallen? Nach unserer Ansicht müßten Mädchen von 14 bis 18 Jahren in derselben Weise wie die jungen Männer zunächst 1 bis 2 Jahre in einer Lehrfarm Arbeit und Unterweisung erhalten, wobei ihre Beschäftigung sich nicht nur auf die eigentlichen landwirtschaftlichen Arbeiten (im Gemüsegarten, Geflügelhof, Kuhstall und in der Baumschule) sondern auch auf alle Arbeiten in der Küche und im Hause zu erstrecken hätte. Späterhin würden sie als Arbeiterinnen in Privatfirmen oder als Köchinnen in den Arbeiterküchen oder als Aufseherinnen in den Arbeiterhäusern Stellungen finden können. Wenn sie sich schließlich mit einem Kolonisten oder Häusler verheiraien — durch die größere Zahl von selbständig gewordenen Arbeitern wachsen natürlich diese Heiratschancen — bringen sie durch ihre landwirtschaftlichen Kenntnisse dem Manne eine wertvolle Arbeitskraft in die Ehe und tragen zu seinem wirtschaftlichen Vorwärtskonimmen bei. B) Orientalische Juden. Das obige Kolonisationsschema für osteuropäische Juden bedarf für die orientalischen Juden (aus Jemen, Persien, Nordsyrien) einer Abänderung, weil ihr Standard of life niedriger ist, weil sie an das Mittelmeerklima und die Lebensweise des Orients angepaßt sind und weil sie ganz jung heiraten und gewöhnlich schon verheiratet nach Palästina kommen. Für den orientalischen Juden genügt der geringe Lohn, den er als Arbeiter erhält, im Gegensatz zu dem osteuropäischen Arbeiter bereits zur Ernährung einer Familie, ja er macht sogar mitunter, besonders wenn die Frau durch häusliche Arbeit noch etwas verdient, kleine Ersparnisse. Aber ihn gelüstet es mehr nach dem Leben in der Stadt, wo er unter hunderten oder tausenden seinesgleichen wohnen kann. Deshalb dreht es sich bei dem orientalischen Juden nicht so sehr darum, ihm durch eine eigene kleine Wirtschaft zu einem Nebeneinkommen neben seinem Arbeitslohne zu verhelfen, als vielmehr darum, ihn nach der Einwanderung sofort seßhaft zu machen und an seiner Arbeitsstelle zu verwurzeln. Das geschieht am besten dadurch, daß man ihm ein einfaches Haus mit einem Stück Gartenland zunächst pachtweise, dann auf langjährige Auszahlung überläßt. Diese wirtschaftliche Aussicht im Verein mit der rechtlichen Freiheit, der sie sich in den jüdischen Kolonien erlreuen, würde genügend sein, um eine große Anzahl von Juden aus dem Jemen, Persien und Mesopotamien zur Einwanderung nach Palästina zu veranlassen. Gemeinsam ist der Arbeiterfrage, mag es sich um osteuropäische oder jemenitische Juden handeln, daß sie mit der Krediifrage eng verknüpft ist, insofern als in beiden Fällen der Arbeiter darauf angewiesen ist, Haus und Boden auf langjährigen Kredit zu erhalten. Gelingt es nicht, die Kreditfrage in der Weise zu lösen, daß ein Arbeiter, der eine Reihe von Jahren in Palästina gearbeitet und sich hier die notwendigen Mittel zur Anschaffung der beweglichen Habe erworben hat, den notwendigen Betrag zum Erwerb des unbeweglichen Vermögens, d. h. von Haus u :d Boden zu einem mäßigen Zinsfuß auf laugjährige Auszahlung geliehen erhält, so ist das Arbeiterproblem nicht zu lösen, weil dann dem Arbeiter die Erlangung der wirtschaftlichen Selbständigkeit zu schwierig und zu langwierig sein würd_\ 74