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Palästina · 1912-01-01 · Heft 3-4 · p. Seite 73

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Journal
Palästina
Volume
9 (1912)
Issue
Heft 3-4
Article
Die Landarbeiterfrage in Palästina
Date
1912-01-01
Page
Seite 73 (sequence 10)
Language
German
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wichtig zu sein, weil ich in ihr ein geeignetes Mittel sehe, um mit der Kolonisation der bemittelten Leute, die sich in Palästina Pflanzungen anlegen, die Kolonisation unbemittelter Leute organisch und in einer für beide Teile vorteilhaften Weise zu verbinden. Der Pflanzer erspart viele Administrationskosten und bekommt eine ergebene und an dem Erfolge der Pflanzung interessierte Arbeiterschaft. Der Arbeiter hinwiederum ist sicher, daß er auf dem Boden, den er bearbeitet in fünf Jahren ein Besitztum haben wird, dessen Erträge zusammen mit seinem Arbeitslohne ihm die Gründung seiner Familie ermöglichen. Welche von diesen drei Arten der Gewinnbeteiligung man auch wählt, ihnen allen ist gemeinsam, daß sie das Interesse des Arbeiters an dem Betriebe, in dem er beschäftigt ist, in besonders hohem Maße anregen und in ihm das Gefühl, reiner Lohnarbeiter zu sein, nicht aufkommen lassen. Wie lange der Arbeiter in diesen Gesellschaften mit Gewinnbeteiligung bleiben will, das hängt davon ab, welches Ziel er sich für s^ine spätere Selbständigkeit gesetzt hat. Will er sich daran genügen lassen, ein Häuschen mit einigen Dunam Boden und ein paar Milchkühe zu haben und in der Hauptsache vom Ertrage seiner Lohnarbeit zu leben, so kann er aus der Gesellschaft austreten, sobald er aus seiner Gewinnbeteiligung etwa 1000 Frcs. erspart hat. Geht sein Ziel dahin, ein Kolonist zu werden und ausschließlich vom Ertrage seines eigenen Bodens zu leben, so wird er solange in diesen Gesellschaften bleiben müssen, bis er sich ein Kapital von 3000 Frcs. erspart oder als Mitgift der Frau oder in anderer Weise erhalten hat. Rechnet man den Gewinnanteil des Arbeiters mit 200 Frcs. jährlich (eine Ziffer, die allerdings noch der Bestätigung durch die Erfahrung bedarf), so wird der Arbeiter, wenn man zu den Ersparnissen auch noch die Zinsen hinzurechnet, im ersten Falle 4 bis 5 Jahre, im zweiten Falle viel länger in der Genossenschaft bleiben müssen, um die von ihm erstrebte Art der Selbständigkeit zu erreichen. Resümieren wir also und versuchen wir ein Schema von den wirtschaftlichen Phasen des einwandernden Landarbeiters zu entwerfen: Durchschnittsalter zur Zeit der Einwanderung: 17 Jahre; dann 1 bis 2 Jahre Arbeiterlehrling auf einer Farm; 2 Jahre Arbeiter bei Privatleuten in den Kolonien; 5 Jahre (oder wenn der Arbeiter sofort Kolonist werden will, mindestens 10 Jahre) Arbeiter in der Genossenschaft. Der Arbeiter würde also bei diesem Stufengange, falls er mit einer geringeren Selbstständigkeit (Besitzer eines kleinen Häuschens mit einigen Dunam Boden) zufrieden ist, im Alter von 25 Jahren, oder wenn er ein selbständiger Kolonist werden will, im Alter von etwa 30 Jahren zur Selbständigkeit gelangen und eine Familie gründen können. Wir glauben, daß diese Perspektive für den unbemittelten jungen Mann aus Osteuropa keine schlechtere ist, als die der Auswanderung nach Amerika, wo die Mehrzahl der Einwanderer in der ersten Generation es auch nicht weiter bringen, als zu einer bescheidenen Existenz als Handwerker oder Händler und wo das innere Leben immerhin viel ärmer ist, als es in Palästina unter der Herrschaft der nationalen Idee sein wird. Das bisher Gesagte bezieht sich auf männliche Arbeiter. Was soll geschehen, um auch Arbeiterinnen für all diejenigen Arbeiten zur Verfügung 73

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