Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 9 (1912)
- Issue
- Heft 3-4
- Article
- Die Landarbeiterfrage in Palästina
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 72 (sequence 9)
- Language
- German
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b) daß intensive oder komplizierte Kulturen, wozu besonders eindringende landwirtschaftliche Kenntnisse nötig sind, unmöglich sind; c) daß die Arbeiter alle paar Jahre wechseln und ihnen dann ihr Gewinn ausgezahlt werden muß, wodurch es schwieriger ist, in diesen Wirtschaften Baumpflanzungen anzulegen oder mehrjährige Kulturen zu betreiben, weil bei diesen ein Gewinn oder ein Verlust erst nach mehreren Jahren nachzuweisen ist. Trotz dieser Fehler wird die Arbeitergenossenschaft doch dort die beste Form für eine Gewinnbeteiligung sein, wo es gilt, einen erworbenen Boden rasch in Besitz zu nehmen und ohne höhere Koster die spätere Parzellierung vorzubereiten. 2. Die Siedlungsgenossenschaft. Die Siedlungsgenossenschaft unterscheidet sich von der Arbeitergenossenschaft dadurch, daß sie den Betrieb, wenigstens im Anfange, einem Fachmann mit höherer landwirtschaftlicher Ausbildung unterstellt und daß in ihr nicht nur unverheiratete, sondern auch verheiratete Arbeiter tätig sein können, denen auf dem Lande der Siedlungsgenossenschaft ein Häuschen und ein Stück Land zur eigenen Nutzung überlassen wird. Durch diese beiden Modifikationen ist sie imstande, auch schwierige Kulturen zu treiben, die einer besonderen fachmännischen Aufsicht bedürfen und mehrjährige Kulturen anzulegen, weil die Arbeiter infolge der Möglichkeit, sich mit ihrem Familien auf dem Boden der Siedlungsgenossenschaft zu erhalten, nicht so stark fluktuieren werden. Die Form der Siedlungsgenossenschaft wird überall dort der Form der Arbeitergenossenschaft vorzuziehen sein, wo ein Boden nicht für Parzellierungszwecke vorbereitet, sondern wo er auf die Dauer als Großbetrieb erhalten werden soll. 3. Die Pflanzungsgenossenschaft. Diese Form der Genossenschaft ist bisher in Palästina noch nicht praktisch erprobt worden, scheint mir aber sehr nahe zu liegen. Ich denke sie mir in der Weise, daß der Arbeiter seinen Gewinnanteil nicht in Geld, sondern in der Zuteilung eines Teiles des bepflanzten Bodens erhält. Wenn sich z. B. 20 Arbcitcr vereinigen, um für eine Gesellschaft 20CO Dunam Boden zu bepflanzen, so erhalten sie den üblichen Arbeitslohn und außerdem einen gewissen Teil des bepflanzten Landes als Eigentum. Dieser Teil wächst von Jahr zu Jahr progressiv, um den Arbeiter an den Boden zu fesseln. So könnte z. B. eine Skala festgestellt werden, daß der Arbeiter, wenn er wenigstens von dem bepflanzten Boden erhält. Auf diese Weise wird der Arbeiter in hohem Maße daran interessiert, gute Arbeit zu leisten, weildavon auch die Güte seiner eigenen Pflanzung abhängt, die er als Gewinnbeteiligung erhält. Die Form der Pflanzungsgenossenschaft scheint mir deshalb sehr 1 Jahr arbeitet 1 Dunam nach 2 Jahren „ 3 „ „ 4 „ 5 „ 3 6 72