Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 9 (1912)
- Issue
- Heft 3-4
- Article
- Die Landarbeiterfrage in Palästina
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 68 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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30 Frs. betragen. Diese Differenz soll also von der Gesellschaff, die den Arbeiter beschäftigt, als Beitrag zu den Kosten der Ausbildung des Arbeiters gebucht werden. In derselben Weise, wie sonst der Staat die Ausbildung von gewissen Personenklassen, die ihm für die Verwaltung oder für die Volkswirtschaft nötig sind, auf seine Kosten übernimmt, so nimmt die jüdische Gesellschaft die Heranbildung eines jüdischen Arbeiterstandes in die Hand und bringt für diese Zwecke materielle Opfer. Allerdings muß streng daran festgehalten werden, daß diese Periode der Ausbildung, in welcher der Arbeiter außer dem Gegenwerte seiner Arbeit noch einen Ausbildungsbeitrag erhält, zeitlich beschränkt ist. Nach einer gewissen Zeit sagen wir nach einem Jahre, muß die Arbeitsleistung des Arbeiters eine solche sein, daß ihm ihr Gegenwert allein die Existenz und Konkurrenz mit dem arabischen Arbeiter ermöglicht. Hält man sich nicht streng an dieses Prinzip, so wird der jüdische Arbeiter niemals eine gesunde Existenz in der Landwirtschaft haben, denn die Masse der Arbeiter kann nicht bei einer mehr oder minder gemeinnützigen Gesellschaft, sondern nur bei Privatleuten Beschäftigung finden, und es wäre töricht, von den Privatleuten zu verlangen, daß sie einen Arbeiter höher entlohnen sollen, als sie nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage nötig haben. Allerdings ist damit nicht gesagt, daß der tägliche Arbeitslohn des jüdischen Arbeiters nicht höher sein darf, als der des arabischen Arbeiters. Er darf höher sein, aber nur insofern die Arbeitsleistung des jüdischen Arbeiters infolge seiner größeren Anstelligkeit und Treue in gleichem Verhältnis höher ist, d. h insofern der jüdische Arbeiter dem Arbeitgeber gewisse, zahlenmäßig feststellbare ökonomische Vorteile bringt, die dem arabischen Arbeiter abgehen (z. B. bessere Behandlung der Maschinen, Ehrlichkeit und Zuverläßlichkeit, welche eine besondere Aufsicht und Kontrolle überflüssig machen usw.) Um die Arbeiter, die in die Wirtschaft der jüdischen Gesellschaften eintreten, dort auch theoretisch in der Landwirtschaft auszubilden, können dort Abendkurse eingerichtet werden. Diese theoretische Unterweisung soll aber nur dazu dienen, um den Arbeiter das, was er am Tage tut, verstehen zu lassen; sie soll sich eng an die praktische Arbeit anschließen und von jeder überflüssigen Anhäufung theoretischer Kenntnisse fern halten. Die Wirtschaften, welche Arbeiter ausbilden und ihnen während dieser Zeit einen über den Wert ihrer Arbeitsleistung hinausgehenden Lohn zahlen, müssen als L e h r f a r m e n ausdrücklich gekennzeichnet und zwischen ihnen und zwischen den Wirtschaften der rein kapitalistisch arbeitenden Gesellschaften muß eine scharfe Grenze gezogen sein. In diesen anderen Wirtschaften darf der jüdische Arbeiter durchaus nur den Lohn erhalten, den seine Arbeit, gemessen an der Arbeit des nichtjüdischen Arbeiters, wert ist. Ohne dies würde das ganze landwirtschaftliche Milieu korrumpiert, das Privatkapital abgeschreckt und der Arbeiter zu einem versteckten Almosenempfänger herabgewürdigt werden. 2. Die Anpassung an das landwirtschaftliche Milieu. Der Einwanderer aus Osteuropa vertauscht, wenn er nach Palästina kommt, das osteuropäische Klima mit dem Mittelmeerklima und die 6S