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Palästina · 1912-01-01 · Heft 1 · p. Seite 4

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Journal
Palästina
Volume
9 (1912)
Issue
Heft 1
Article
Einige Vorschläge zur Förderung der Landwirtschaft in Palästina
Date
1912-01-01
Page
Seite 4 (sequence 3)
Language
German
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liehen Organisation bedienen und ihr auf diese Weise ein Betätigungsgebiet schaffen. Natürlich müssen wir hiebei nicht nur mit einem guten Rate, sondern auch mit einem Beitiag für Verwaltungsspesen usw. beispringen. Durch gemeinsamen Einkauf für den ganzen Bedarf könnten wir billigere Preise erreichen und eventuell durch Monopolisierung mancher Düngemittel auch Vorteile wirtschaftspolitischer Natur erzielen. Der zweite Punkt gilt der Gründung von Dreschleihgenossenschaften. Das Dreschen geschieht in Palästina noch immer wie in der altjüdischen Zeit durch Treten der Tiere oder durch den Dreschschlitten. Dieses Dreschsystem ist recht unpraktisch und nebenbei auch sehr teuer. Infolgedessen beginnt das Maschinendreschen in Palästina Wurzel zu fassen. Daß das Maschinendreschen Vorteile bietet, beweist der Umstand, daß selbst materiell schlecht gestellte Kolonisten den Maschinendrusch mit 8 Frs. per Kantar*), ohne Arbeiter und Zugkraft — es war eine Göpeldreschmaschine — dem Schlittendrusch vorzogen. Die Vorteile des Maschinendrusches anzuführen, geht über den Rahmen dieser Zeilen hinaus. Nun kommen aber die Gesamtdreschkosten, wenn man den Arbeiterlohn und Zugviehwert mit einbezieht, der Kantar (nicht ganz 3 Meterzentner) auf mindestens 10 Frs. Es ist andererseits bekannte Tatsache, daß der Maschinendrusch selbst bei viel ungünstigeren Arbeitslöhnen wie z. B. in Mitteleuropa per Meterzentner nicht teurer als 1.50 Frs. zu stehen kommt. Wenn die Kolonisten trotzdem den Drusch so teuer bezahlen, so geschieht es einerseits aus Unkenntnis dieser neuen Verhältnisse, hauptsächlich aber, weil es ihnen an dem nötigen Anlagekapital fehlt, um sich selbst eine Maschine anzuschaffen. Mein Vorschlag ginge nun dahin, in jeder der betreffenden Kolonien ist eine oder mehrere Dreschleihgenossenschaften zu gründen, diesen eine aus unseren Mitteln angekaufte Dreschmaschine gegen eine Gebühr leihweise zu überlassen, und wenn das Anlagekapital samt den Zinsen durch die Leihgebühren bereits ganz und voll zurückgezahlt, wird ihnen das Eigentumsrecht der Maschine zu überlassen. Ueber die Höhe der perzentuell zu bemessenden Leihgebühr, sowie über die anderen rechiliehen Formalitäten, die hiebei zu beobachten wären, kann jede weitere Diskussion entfallen. Hinzuzufügen wäre noch, daß bei derartigen Maßnahmen die Privatinitiative ganz außer Acht gelassen werden muß, wenn die auch sonst geringe Rente der ackerbautreibenden Kolonisten durch unnötige indirekte Zinsen nicht noch weiter geschmälert werden sollte. Das Prinzip muß einfach lauten: Privatinitiative darf man bei solchen Dingen nicht aufkommen lassen.**) Die Gründung eines landwirtschaftlichen Versuchsvereines, wie er z. B. in Oesterreich als solcher und in Deutschland *) 1 Kantar 288 kg. **) Wie hoch Maschinenleihgebühr in Palästina gezahlt wird, geht aus dem Beispiel hervor, daß für Getreidemähmaschinen, die im Engrospreis auf 350 — 370 Frs. kommen, eine stündliche Leihgebühr von 5 Frs. gezahlt wird, so daß man in bloß acht bis zehn Tagen die ganze Maschine herausschlagen kann, was auch seitens vieler Kolonisten tatsächlich geschieht. 4

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