Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 21 (1938)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1938)
- Article
- Eine Hauptstadt für den Judenstaat
- Date
- 1938-02-01
- Page
- Seite 72 (sequence 2)
- Language
- German
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3. Wenn wir von einer Hauptstadt für den Judenstaat sprechen, so meinen wir natürlich den Sitz der Verwaltung des Staates. Aber diese Funktion einer Hauptstadt ist recht jungen Datums. Ursprünglich war die Hauptstadt die Residenzstadt des Herrschers mit seiner Leibgarde, seinem Hof und jenem Teil der Bevölkerung, der von ihnen lebte. Die administrative Tätigkeit wurde von einer recht kleinen Zahl von Höflingen ausgeübt. Die großen europaischen Hauptstädte hatten Paris zum Muster. Sie wurden, ebenso wie Paris3 zum Teil künstlich zu großen Städten gemacht. Der König oder Kaiser mußte ein glänzendes Gefolge haben, und noch wichtiger war die Stärkung der Zentralgewalt. Er verlangte somit vom Provinzadel, daß er in die Hauptstadt übersiedle. Da der König und der Adel die größten Konsumenten waren, siedelte sich um sie eine große Bevölkerung an, die von ihnen lebte. So wurde die Hauptstadt, d. h. die Residenzstadt, die größte Stadt. Aber man konnte kaum von einem Administrationszentrum sprechen. Es wäre interessant, eine Bevölkerungsstatistik etwa vom Paris der Zeit Ludwigs XIV. zu rekonstruieren, die Zahl der Hofbediensteten, der nichtstuenden Kavaliere, ihrer Bediensteten und aller von ihnen lebenden Abenteurer und Schmarotzer abzuschätzen und ihnen die Zahl der wirklich administrativ tätigen Beamten, und zwar nicht die große Zahl der Hofbeamten, sondern die kleine Zahl der Landes administratoren, gegenüberzustellen. Damit vergleiche man einen modernen Hof wie etwa den Georgs VI. in London mit seiner Armee von Beamten der verschiedenen Ministerien des britischen Imperiums und seinem bescheidenen Haushalt. Die Antwort auf unsere obige Frage ist daher: Die Residenzstadt des Herrschers wurde dadurch, daß er an diesem Orte residierte, zur größten Stadt. Da die Administration des Landes ursprünglich von Hofbeamten ausgeübt wurde, ergab es sich, daß die Residenzstadt, d. h. die größte Stadt, auch der Sitz der Verwaltung wurde. Als sich diese dann vom Hofe löste, blieb ihr Sitz doch in der größten Stadt. Dies besagt aber nicht, daß nach rationellen Gesichtspunkten die größte Stadt eines Landes zum Sitz der Verwaltung zu wählen wäre. Wir werde«, gleich zeigen, daß vielmehr das Gegenteil zutrifft. Das heißt im allgemeinen ist die größte oder auch nur eine der größten Städte für den Sitz der Verwaltung ungeeignet. 4. Vor allem muß beachtet werden, daß eine moderne Verwaltung so aufgebaut ist, daß sie gerade mit der Bevölkerung der größten Städte am wenigsten zu tun hat. Die großen Städte haben ihre eigenen Steuereinkünfte von der Stadtbevölkerung und bestreiten damit Straßenbau, Wasserversorgung, Kanalisation, Schulen, Spitäler etc., etc., sie haben ihre eigene Armenfür*- sorge, subventionieren oder erhalten Museen, Bibliotheken, Theater etc. Manchmal haben sie auch ihre eigene Polizei. Die Landesregierung hat nur indirekt, durch die Stadtverwaltung mit dieser großen Bevölkerung zu tun. Fährt man zum Beispiel auf einer der großen Straßen des Landes in die Stadt, so erhält die Regierung die Straße bis zur Stadtgrenze. So wie man die Stadtgrenze überschreitet, ist die Stadtverw a 11 u n g für sie verantwortlich. Wo das demokratische System herrseht, kann sogar der Fall vorkommen, daß die Regierungs form der Stadt eine andere ist, als jene des Landes. Als Oesterreich vor 1934 demokratisch regiert wurde, war die Regierung bürgerlich, die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Wien aber sozialdemokratisch. Wenn wir hier annehmen wollen, die