Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 21 (1938)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1938)
- Article
- Eine Hauptstadt für den Judenstaat
- Date
- 1938-02-01
- Page
- Seite 73 (sequence 3)
- Language
- German
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Regierungsform des Judenstaates demokratisch sein wird, dann wird die jüdische Regierung auf die Verwaltung von Tel-Aviv weniger Einfluß haben als die jetzige englisch-palästinensische. Die Landesregierung hat eben direkt nur mit dem Lande außerhalb der großen Städte zu tun. Die großen Städte unterliegen ihr nur hinsichtlich der Justiz, der Verteidigung nach außen und einer allgemeinen Kontrolle ihrer Verwaltung. 5. Ergibt sich somit, daß kein Grund dafür vorliegt, das Zentrum der Verwaltung in eine der großen Städte zu verlegen, so kann auch nachgewiesen werden, daß dies gar nicht erwünscht ist. Vor allem ist das Leben in den großen Städten kostspieliger, was die Ausgaben der Verwaltung in Form von Gehaltszulagen fühlbar erhöhen muß. Die Beamten leben zerstreut und in großen Entfernungen vom Realerungsgebäude. was ihre Arbeitszeit verkürzt. Speziell in Palästina, wo die große Mittagshitze die Arbeitsfähigkeit herabsetzt, ist vielleicht eine zweimalige Frequenz mit langer Mittagsruhe wünschenswert — dies ist aber in der großen Stadt durch die große Entfernung des Hauses von der Arbeitsstätte unmöglich. All diese Gesichtspunkte haben aber nur sekundäre Bedeutung gegenüber einen viel tiefer gehenden, von dem wir jetzt reden wollen. Die Beamten, speziell die höheren, verkehren in der großen Stadt selbstverständlich in begüterten Kreisen. Sie kommen in Privatzirkein, Klubs, Kaffeehäuser etc. mit Vertretern des Handels, der Industrie, der Finanz zusammen. Und wenn diese Beamten noch so unabhängig sich erhalten, so werden sie doch häufig, nicht mit jener Entschiedenheit gegen Vertreter dieser Kreise auftreten können, die bei der Durchführung von Regierungsmaßnahmen manchmal notwendig ist. Der Beamte ist ein Mensch mit menschlichen Empfindungen. Seine Arbeit interessiert ihn und er spricht gerne von ihr. Es' wird ihm leidSit passieren daß er beim gemütlichen Zusammensein mit einem Manne der Finanz von irgendwelchen Steuermaßnahmen spricht, die vorbereitet werden etc., etc. Ferner: Beamtengehälter sind nirgends besonders hoch. In jenen Kreisen, die seinen Verkehr suchen, wird der Beamte der am wenigsten Bemittelte sein. Die Entstehung von Neid läßt sich nicht vermeiden und die Versuchung ist groß, daß der Beamte trachtet, durch legale, aber doch nicht wünschenswert 3 Mittel, seine Vermögensverhältnisse zu verbessern: z. B. Ankauf von Aktien * on Unternehmungen, die nachher von seinen administrativen Maßnahmen betroffen werden; Ankauf von Böden, von denen er weiß, daß sie durch seine administrativen Maßnahmen im Werte steigen müssen etc., etc. Er hat im allgemeinen wohl das Recht wie jeder andere Staatsbürger Aktien und Böden etc. zu kaui'en. Aber er müßte ein Heiliger und nicht ein Mensch se:n, wenn dies nicht unerwünschte Folgen haben sollte. Gegen diesen Uebelstand war man in Europa, wo die Verwaltung, wie oben geschildert, aus den Hofkreisen hervorging, dadurch geschützt, daß die Verwaltung hauptsächlich in den Händen des Adels lag, der exklusiv war und mit den Vertretern von Handel und Industrie wenig verkehrte. Als auch Bürgerliche zu höheren Verwaltungsposten zugelassen wurden, übernahmen sie den Beamtenkastengeist. Da eine solche Exklusivität im demokratischen Amerika von Anfang an nicht möglich war, griff man bewußt zu einem anderen Mittel man entfernte die administrativen Zentrevon'den merkantil-industriellen Zentren. So kam es, worauf wir oben hinwiese\ daß die Hauptstädte aller amerikanischen Staaten kleine Städte waren. In den kleinen Beam-