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Palästina · 1938-01-01 · Heft 1 (Januar 1938) · p. Seite 22

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Journal
Palästina
Volume
21 (1938)
Issue
Heft 1 (Januar 1938)
Article
Das Steuerwesen im künftigen Judenstaat
Date
1938-01-01
Page
Seite 22 (sequence 10)
Language
German
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Staates, seine Zollhoheit, seine finanzielle Konstruktion, seine Ausgaben nicht feststehen, meine ich, daß man Jbierüber keine Aussagen machen kann. Aas dem gleichen Grande kann man auch noch nicht darüber sprechen, wie im Lande die Stenern zwischen dem Staat und den Gemeinde» verteilt sein sollten. Dagegen möchte ich noch auf etwas anderes hinweisen, obwohl es eigentlich den Rahmen dieses Vortrages übersteigt. Wenn man auch aus den erwähnten Gründen zur Finanzpolitik noch nicht viel sagen kann, so müssen wir doch beachten, daß die Einnahmen eines Staates nicht allein aus Steuern bestehen. Eine weitere erhebliche Einnahmequelle kann die im Lande ja schon mehrfach erörterte Staatslotterie bilden, und ferner halte ich bei einem guten Ausbau der Post die Einnahmen aus dieser, namentlich aus dem inneren Postverkehr des Landes, für sehr stark steigerungsfähig. 5, Die vorhandene Steuerverwaltung. Bevor ich zum Schluß komme, möchte ich noch ein Gebiet err wähnen, nämlich das der bestehenden Steuerverwaltung hier im Lande. Dies ist ein Gebiet, dessen Tragweite ich außerhalb des Landes nicht klären konnte. Ich verstehe hierbei Steuerverwaltung im weitesten Sinne, also einschließlich Zölle und Lizenzen. Wenn man einmal von dem alten Grundsatz ausgeht, daß das, worüber nicht geredet wird und worüber es keine Beschwerde gibt, gut ist, so muß es hier im Lande eine fabelhafte Steucrv er waltung geben: oder richtiger, da es hier wohl keine getrennte Steuerverwaltung gibt: die Abteilungen der inneren Verwaltung, die sich mit Steuersachen beschäftigen, müssen hervorragend gut sein. In den vielen Veröffentlichungen, die ich gelesen habe, ist mir nämlich am meisten aufgefallen, was nicht in diesen stand. Der Bericht der Königlichen Kommission enthält viele Beschwerden von Juden und auch manche Beanstandung der Kommission selbst an der Verwaltung. Aber im ganzen Bericht, auch in seinen darstellenden Teilen, ist mit keinem Wort die Rede davon, von wem und wie die Steuern verwaltet und erhoben werden. Auch bei Bonne: „Land und Wirtschaft in Palästina", der die Verwaltung in den einleitenden Kapiteln behandelt, ist nur ganz kurz von der Verwaltung des Steuerwesens die Rede und gar bei dem speziellste» Buche, das es hier gibt, bei Granowsky: „Steuerwesen in Palästina" steht alles drin, was man sucht, nur kein Wort über die Verwaltung des Steuerwesens. Wie großartig muß es also um sie bestellt sein! Oder nicht?

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