Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 21 (1938)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1938)
- Article
- Das Steuerwesen im künftigen Judenstaat
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 21 (sequence 9)
- Language
- German
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reform hat, nämlich die Herbeiführung einer gerechten Besteuerung, nicht erfüllen, sondern würde das Gegenteil herbeiführen, und deshalb muß man vorerst auf sie verachten. In Wirklichkeit ist dieser Verzicht aber nicht so erheblich, wie es auf den ersten Blick scheint. Dean fast überall ist einer Einkommensteuer ein System von Ertragssteuern vorausgegangen, das für Volkswirtschaften im Aufbau eine Vorstufe der Einkommensteuer bildet. Wir haben diese Vorstufe schon dargestellt. Bisher ist die Besteuerung des Grundbesitzes, des städtischen und ländlichen, durchgeführt. Eine Besteuerung des Arbeitslohnes kann durchgeführt werden, ist aber m. E. nicht notwendig, sondern erfolgt einfacher durch Erhöhung von indirekten Steuern. Die Einführung einer Gewerbesteuer ist oben vorgeschlagen. Die Einführung einer Kapitalbesteuerung hängt von der wirtschaftlichen Frage der Zweckmäßigkeit einer solchen ab. Führt man diese Steuerformen sämtlich durch, so hat man damit, wenn auch in sehr vereinfachter Form, ein vollständiges System von Ertragssteuern. Man könnte noch die Frage aufwerfen, ob nicht an Stelle einer allgemeinen Einkommensteuer und neben dem System der Ertragsbesteuerung eine sogenannte ergänzende Einkommensteuer eingeführt werden sollte, entsprechend der englischen super tax, d. h. eine richtige Einkommensteuer nur auf die großen Einkommen. Die Verwaltung einer solchen Steuer ist insofern leichter, als die Zahl der Steuerpflichtigen, da die große Masse der Bevölkerung ausfällt, nur verhältnismäßig klein ist; andererseits sind die Schwierigkeiten einer genauen Feststellung des Einkommens dieselben. Eine solche Einkommensteuer wird man in einem späteren Zeitpunkte eventuell einführen können, wenn die sonstige Staatsverwaltung bereits eingelaufen und eingearbeitet ist. Hier kommt aber auch der schon oben erwähnte Gesichtspunkt der Konkurrenz mit dem Keren Hajessod in Betracht. 4. Finanzpolitik. Ich habe mich absichtlich darauf beschränkt, Ihnen auseinanderzusetzen, welche Steuerarten ich hier im Lande für durchführbar halte, und welche aus Gründen der Verwaltungstechnik, des Wirtschaftsaufbaues und des Bevölkerungsstandes nicht. Denn dies ist schon jetzt einigermaßen festzustellen. Es würde sich iier die Frage anknüpfen, wieviel jede Steuer zum Etat beitragen kann. Aber hier kommen wir schon auf ein Gebiet, das meines Erachtens praktisch noch nicht behandelt werden kann. Solange die Größe des