Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 21 (1938)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1938)
- Article
- Das Steuerwesen im künftigen Judenstaat
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 16 (sequence 4)
- Language
- German
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nichts erbringt, aber gleichzeitig die palästinensischen Einnahmen des Keren Hajessod mindert. Nicht ganz so ungfeistig wie bei einer allgemeinen Einkommensteuer Hegt es bei einer sogenannten erg^tezenden Einkommensteuer. Ich vverde später noch einmal auf diese Frage zurückkommen. ' : 2. Es ist nicht die Aufgabe des neuen Staates, ein großes Steuersystem komplizierter Steuern aufzuziehen. Größte Einfachheit ist geboten. Nur einfache und dadurch naturlich etwas rohe Steuern können einfach und mit geringen Kosten und wenigen Beamten verwaltet werden. Wenn ein Steuersystem so aufgezogen würde, daß Steuerberatung ein Beruf wird, der sich wirtschaftlich rentiert, dann ist dies das sicherste Zeichen, daß die Steuergesetzgebung falsch gewesen ist. 3. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, ein besonderes Heer von Steuerbeamten und eine eigene Steuerverwaltung getrennt von der inneren Verwaltung aufzubauen. Nur die Zollverwaltung hat natürlich ihre gewisse Selbständigkeit wie bisher. Im übrigen genügt ein Ausbau innerhalb der inneren Verwaltung gerade so, wie es schon jetzt hier im Lande ist, und wie es bis 1919 in der spar*- samen preußischen Verwaltung gewesen ist. Notwendig ist nur, woran es bis jetzt hier fehlt: eine Zusammenfassung der obersten Leitung des Steuerwesens innerhalb des künftigen Finanzministeriums. 4. Soweit die Staatseinnahmen nicht aus den Zöllen gedeckt werden, müssen sie in erster Reihe durch Ausbau oder Ergänzung der bestehenden Steuern — oder bessere verwaltungsmäßige Durchführung der bestehenden Steuern — gedeckt werden, also durch Verbrauchssteuern und Stempelsteuern jeder Art. Ich kenne die gegenwärtigen Steuern, namentlich die Stempelsteuern, noch nicht genügend, um im Einzelnen zu sagen, in welcher Richtung ich hier einen Ausbau für möglich halte; ebenso kann ich Art und Bedeutung der Lizenzen. im Haushalt noch nicht beurteilen. Daß aber bei den indirekten Steuern aller Art noch wesentliche Möglichkeiten bestehen, scheint mir bei der niedrigen Kopfquote der Steuerbelastung sicher. 5. Ich bin oft nach meiner Meinung über eine Umsatzsteuer gefragt worden. Eine Umsatzsteuer nach deutschem Muster als Veranlagungssteuer ist technisch aus vielen Gründen ganz undurchführbar; dagegen ist sie als allgemeiner Quittungsstempel, wie beispielsweise in Italien, technisch durchführbar. Sie kann außerordentlich hohe Erträge erbringen, ist andererseits mit großer