Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 20 (1937)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1937)
- Article
- Die Bedeutung des Zitrusbaues für die Volkswirtschaft
- Date
- 1937-12-01
- Page
- Seite 628 (sequence 8)
- Language
- German
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Aufrechterhaltung von Produktion und Ausfuhr notwendigen Produktions faktor *n auslösen. Deren Menge und Qualität kann aber nur in begrenztem Umfange verringert werden: So sind beispielsweise die Verpackungsbedingungen gesetzlich geregelt und an der Qualität dieser Bedarfsartikel kann daher kaum gespart werden. Da überdies keine Möglichkeit besteht, die einheimische Nachfrage nach exportfähigen Orangen — sei es zum unmittelbaren Konsum oder zur Verarbeitung — derart zu steigern, daß sie eine erhebliche Verringerung der Ausfuhrmengen nach sich ziehen könnte, so macht der Zwang zur Ausfuhr in gewissem Umfange den Beschäftigungsgrad der Verpackungsindustrien von den Rentäkilitätsaussichten der Orangenausfuhr unabhängig. Sie gehören daher zu den weniger konjunkturempfindlichen Wirtschaftszweigen, die geeignet sind, Spannen zwischen den einzelnen Wechsellagen zu verringern, und dadurch die Stabilität des wirtschaftlichen Gleichgewichts zu erhöhen. Die besondere volkswirtschaftliche Bedeutung der Verpackungsindustrie für Orangen beruht daher in ihrer Funktion als stabilisierender Wirtschaftsfaktor, und als Mittel zur Verringerung des Außenhandelsdefizits. Handelspolitische und zugleich binnenwirtschaftliche Bedeutung kommt auch der Entwicklung der Orangen verarbeitenden Industrie zu. Ihre binnenwirtschaftliche Aufgabe beruht vor allem darauf, durch Verarbeitung der nicht exportfähigen Früchte den Prozentsatz der unverwertbaren Orangenernte zu verringern und damit die Rentabilitätsgrenze der Industrie zu erhöhen. Insbesondere in Anbetracht der neuesten Ausfuhrbestimmungen, die zur Erleichterung der Ausfuhr und zur Verbesserung des Absatzes bestimmen, daß keine Früchte ausgeführt werden dürfen, von denen sich nicht mindestens 100 in eine Kiste packen lassen, wächst die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verarbeitungsindustrie. Selbst wenn man annimmt, daß die Orangensaison durch die Lagerung der nicht ausfuhrfähigen Waren um zwei Monate verlängert werden könnte, und daß die Propaganda für den Verbrauch von Orangensaft zu einer erheblichen Steigerung des inländischen Orangenbedarfs führen könnte, würde so die Frage des Absatzes der nicht exportfähigen Orangen doch nicht durch die Steigerung des inländischen Verbrauchs gelöst werden. Dem stehen die relativ geringe Bevölkerungszahl Palästinas und der bereits heute recht hohe Verbrauch an frischen Früchten entgegen. Überdies wird die Erntesteigerung in den nächsten Jahren im Zusammenhang mit den gesetzlichen Ausfuhrbeschränkungen zu einer Erhöhung der absoluten Menge und des relativen Anteils der nicht exportfähigen Früchte an der Gesamternte führen. Bereits in der Saison 1934/35, als sich zirka 15% der Orangen als exportunfähig erwiesen, und die Menge der nicht exportfähigen Früchte zirka I Million Kisten betrug, hätte der Konsum pro Kopf 150 Stück betragen müssen, um die nicht exportfähigen Früchte unmittelbar am einheimischen Markt abzusetzen. Bisher wurde ihr Anteil an der Gesamternte im Normal jähr auf 10% geschätzt. Durch die Ausfuhrbeschränkungen auch für qualitativ einwandfreie Früchte, die ein gewisses Größenmaß überschreiten, ist mit einer Steigerung des durchschnittlichen Anteils der nicht exportfähigen Früchte an der Gesamternte auf 15% zu rechnen, so daß ihre Menge in einigen Jahren auf 3 Millionen Kisten steigen wird. Der 10%ige Anfall qualitativ minderwertiger Früchte stellt einen im Vergleich zu anderen Ländern verhältnismäßig geringen Prozentsatz dar. Mit einer erheblichen Senkung ihres Anteils an der Gesamternte ist daher nicht zu rechnen. Denn selbst die amerikanische Orangenindustrie mit ihren während der letzten Jahre erheblich verbesserten und mechanisierten Produktions- und Erntemethoden weist einen 10%igen Anteil der beschädigten Früchte an der Gesamternte auf, der in Italien auf 25 bis 30% beträgt.