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Palästina · 1937-12-01 · Heft 12 (Dezember 1937) · p. Seite 620

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Journal
Palästina
Volume
20 (1937)
Issue
Heft 12 (Dezember 1937)
Article
Die Finanzbasis des projektierten Judenstaates
Date
1937-12-01
Page
Seite 620 (sequence 5)
Language
German
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von der Palästina-Regierung nicht anerkannt wurde. Unter diesen mehrfachen Gesichtspunkten läßt sich erwarten, daß die Einnahmequelle der Zölle als wichtigste Finanzbasis nach der Teilung dem Jüdischen Staat in starkem Maße erhalten bleiben und vermutlich sich sogar als steigerungsfähig erweisen wird. Die nächstwichtigste Einnahmequelle bilden Lizenzen, Steuern und Gebühren mit rund einem Drittel des gesamten Einnahmebudgets. Dabei hat sich der Schwerpunkt in den letzten Jahren immer mehr von den landwirtschaftlichen Steuern auf die städtische Grundbesitzsteuer, die Verbrauchssteuern und die Landregistrierungsgebühr verschoben. Der gegenwärtige jüdische Anteil an diesen Einnahmequellen de: Regierung ist im einzelnen schwer abzuschätzen, er ist bei der städtischen Grundbesitzsteuer ein wahrscheinlich sehr hoher und die Landregistrierungsgebühr beruht überhaupt im wesentlichen auf Bodenkäufen der Juden von Arabern und Bodentransaktionen der Juden untereinander. Nach der Teilung dürften diese Einnahmeposten zum größeren Teil auf den jüdischen Staat übergehen und sich wie in den vergangenen Jahren nach der Wiederaufnahme der Einwanderung im Rahmen des Jüdischen Staates beträchtlich erhöhen. Im übrigen sind die Einnahmen aus dem Post- und Telegraphenverkehr von wachsender Bedeutung, sie zeigen auch im laufenden Finanzjahr 1937/38 -ibsoiuc wie besonders relativ stark ansteigende Tendenz. Der Anteil der Juden am Post- und Telegraphenverkehr wird auf etwa 75% geschätzt. Auch hier trifft der allgemeine Gesichtspunkt zu, daß mit der Einwanderung und wirtschaftlichen Entwicklung des Jüdischen Staates insbesondere auch der Post- und Telegraphenverkehr einen Aufschwung erfahren wird, zumal er gegenwärtig in seiner Organisation und seinen Ausnutzungsrnöglichkeiten zurückgeblieben ist. Es kommt hinzu, daß man der Palästina-Regierung im allgemeinen nicht den Vorwurf machen kann, daß sie die steuerliche Erfassung des Landes überspannt hat. Auch der Jüdische Staat sollte diese Gefahr vermeiden. Trotzdem aber liegen — ohne daß auf Einzelheiten näher eingegangen werden soll — noch gewisse Steuerreserven vor. durch deren maßvolle Ausnutzung die Einnahmen erhöht werden können. Es ist im gegenwärtigen Stadium der Dinge, in dem die Neuordnung erst .in Umrissen sichtbar wird, nicht angängig, gewissermaßen schon Etatvoranschläge zu machen. Aus der Analysierung der gegenwärtigen finanzpolitischen Verhältnisse und dem Versuch, aus diesen zu einer Perspektive der künftigen Entwicklung zu gelangen, ergibt sich jedoch, daß der künftige Jüdische Staat sehr wohl über eine Finanzbasis verfügt, da die gegenwärtigen Einnahmen der Palästina-Regierung zweifelsohne zum größeren Teil auf ihn übergehen und bei dem nachgewiesenen fundamentalen Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Einwanderung und Regierungsfinanzen zu erwarten ist, daß die Finanzentwicklung des Jüdischen Staates nach der Teilung mit dem Einsetzen der Einwanderung einen kräftigen Aufschwung erfahren wird. Was nunmehr die Ausgabenseite betrifft, so wird der Jüdische Staat vor wesentlich höhere Anforderungen gestellt sein, als sie von der Palästina-Regierung erfüllt wurden. Dabei ist aber andererseits zu berücksichtigen, daß der Jüdische Staat (von der eventuellen Kontribution an den Arabischen Staat sei in diesem Zusammenhange abgesehen) von manchen Verpflichtungen enthoben sein wird, die jetzt von der Palästina-Regierung erfüllt werden, indem sie beträchtliche Summen für das arabische Schul- und Gesundheitswesen, die Förderung der arabischen Landwirtschaft und andere arabische Zwecke aufbringt. An die Stelle dieser Leistungen werden für den Jüdischen Staat entsprechende Verpflichtungen entstehen und wahrscheinlich sogar größere Mittel als im gegenwärtigen palästinensischen Regierungsetat in Anspruch nehmen. Wenn häufig die Befürchtung ausgesprochen wird, daß der Jüdische Staat mit überaroBen

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