Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 20 (1937)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1937)
- Article
- Der Bericht der Mandatskommission [Nachricht]
- Date
- 1937-10-01
- Page
- Seite 518 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/2379786-2379953-2379963-2412435--25996-2412646- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Juden, die so oft zu Unrecht über die Schwankungen der Mandatarmacht bei der Errichtung des Nationalheims ungeduldig sind, mögen sich fragen, ob es ein anderes Volk in der "Welt gibt, von dem sie eine bessere Behandlung erfahren haben, und das sich um sie so viele Generationen lang so verdient gemacht hat. Die Araber andererseits, deren Widerstand verständlich ist, mögen sich an den Beginn ihrer nationalen Befreiung erinnern. Ohne die Bemühungen Englands gäbe es weder ein Jüdisches Nationalheim noch einen freien Araberstaat am Anfang des 20. Jahrhunderts. Der zweite Teil zerfällt wiederum in zwei Unterabteilungen, von denen die erste allgemeine Bemerkungen der Mandatskommission über die Gründe der Einberufung ihrer letzten außerordentlichen Tagung enthält. Bei der Prüfung der Berichte der Palästina-Verwaltung für 1935 und 1936 hat die Mandatskommission festgestellt, daß 1935 und in den ersten Monaten von 1936 gewisse Anzeichen einer wachsenden Spannung zwischen Juden und Arabern zu bemerken waren. Diese Spannung sei auf den starken Eindruck zurückzuführen gewesen, den die jüdische Einwanderung auf die Araber machte, auf eine heftige Pressekampagne und scharfe Reden bei politischen Versammlungen, auf den Zusammenschluß aller arabischen Parteien mit Ausnahme der Mufti-Partei, auf die Agitation gegen den Plan der Schaffung eines Gesetzgebenden Rates und auf die schwere Enttäuschung, die bei den Arabern nach der Debatte im englischen Parlament über den geplanten Gesetzgebenden Rat im Februar 1936 herrschte. Diese Enttäuschung sei geringer geworden, nachdem der Kolonienminister eine arabische Abordnung nach London eingeladen hatte. Bei der Erörterung der Unruhen weist der Bericht der Mandatskommission darauf hin, daß die zahllosen Angriffe auf jüdische Siedlungen der Gesamtbevölkerung schweren Schaden zugefügt haben. Allmählich hätten die Unruhen den Charakter einer arabischen Revolte gegen die Palästina-Regierung angenommen. Diese Revolte sei von Elementen außerhalb des Landes weitgehend unterstützt worden. Die Angriffe seien durchweg von Arabern ausgeführt worden. Die Juden hätten Gewaltakte nur in Notwehr begangen. Weiter wird in dem Bericht betont, daß der Leitgedanke bei den arabischen Unruhen der war, die Errichtung eines Jüdischen Nationalheims zu verhindern und die jüdische Einwanderung zum Stillstand zu bringen. Somit seien die Unruhen hauptsächlich gegen das Palästina-Mandat gerichtet gewesen. Die Beendigung der Unruhen wird in dem Bericht der von der britischen Regierung am 7. September 1936 veröffentlichten Erklärung zugeschrieben, in der scharfe Maßnahmen gegen diejenigen angedroht wurden, die die öffentliche Ordnung stören würden, auf den Erlaß der Palestine Martial Law (Defence) Order in Council (Kriegsrecht- Verordnung) am 30. September und den Aufruf der arabischen Könige und Fürsten an die arabische Bevölkerung Palästinas. Nach der Feststellung, daß schon Mitte Juni erhebliche militärische Verstärkungen aus Malta und Ägypten in. Palästina eingetroffen sind, fragt die Mandatskommission, warum es nicht möglich gewesen sei, schon damals die Verhängung des Kriegsrechts anzukündigen, statt damit bis zum 30. September zu warten. Die Mandatskommission, so heißt es in dem Bericht weiter, legt dem § 5 der britischen Regierungserklärung große Bedeutung bei, in dem gesagt wird, daß die britische Regierung nicht beabsichtige, sich ihrer Verantwortung für Frieden, Ordnung und gute Verwaltung in ganz Palästina zu entledigen, und daß der Hochkommissär im Falle des Wiederausbruchs ernster Unruhen dem Kommandierenden General Vollmachten für das ganze Land übertragen wird.