Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 20 (1937)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1937)
- Article
- Der Bericht der Mandatskommission [Nachricht]
- Date
- 1937-10-01
- Page
- Seite 517 (sequence 2)
- Language
- German
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Der Bericht der Mandatskommission enthält: 1. die vorläufige Meinungsäußerung der Kommission über das Palästinaproblem; 2. aligemeine Bemerkungen über die Unruhen von 1936 und die von der Mandatarmacht ergriffenen Schritte und 3. besondere Bemerkungen über die Verwaltung des Landes. In ihrer Äußerung über die Unruhen anerkennt die Mandatskommission die Schwierigkeit, die der Verhinderung dieser Unruhen im Wegen standen, erklärt aber, sie sei nicht davon überzeugt, daß es unmöglich gewesen wäre, früher energischere Schritte zu tun, um den bewaffneten Widerstand zu brechen. Andererseits erklärt die Kommission, daß die Unruhen eine gespannte politische Atmosphäre geschaffen haben, durch die die Schwierigkeiten ihrer Unterdrückung vermehrt wurden. In ihrer vorläufigen Meinungsäußerung über die Zukunft Palästinas gibt die Kommission nach einem Hinweis auf die ihr erteilten Informationen, die Vorschläge und die politische Erklärung der Mandatarmacht, eine kurze Zusammenfassung der Vor- und Nachteile aller in Betracht kommenden Lösungen des Problems. Die Kommission erklärt, daß das Anwachsen des Antisemitismus einerseits und das Anwachsen des arabischen Nationalismus andererseits dazu beigetragen haben, die Schwierigkeiten der Mandatarmacht bei der Aufrechterhaltung des notwendigen Gleichgewichtes zu erhöhen. Gleichzeitig habe eine gewisse Tendenz der Politik der Palästina-Verwaltung dazu geführt, daß sich unter den Arabern die Überzeugung verstärkt hat, sie würden die jüdische Einwanderung durch Gewalt aufhalten können. Die Kommission erklärt, daß das jetzige Mandat an dem Tag undurchführbar geworden sei, an dem es von der Königlichen Kommission und der Britischen Regierung als undurchführbar anerkannt wurde. Es müssen darum neue Wege gefunden werden. Die Kommission bringt ihre Sympathie für den Gedanken zum Ausdruck, daß die Heiligen Stätten einem Sonderregime unterworfen werden, solange dies mit § 28 des Mandates (in dem die mögliche Beendung des Mandates in Betracht gezogen wird) in Einklang stehe. Wenn der Teilungsplan durchgeführt werden soll, hängt sein Erfolg nach Ansicht der Kommission mehr von den gegenseitigen Beziehungen zwischen Juden und Arabern, als von der vereinbarten territorialen Lösung ab. Wie klug und gerecht die schließliche Grenzziehung sein mag, sie wird auf die gleichen einander gegensätzlichen Tendenzen stoßen, die die Mandatarmacht als Hauptursache der Undurchführbarkeit des Mandates ansieht. Die Kommission spricht sich zwar für den Grundsatz der Teilung aus, teilt jedoch nicht die Meinung, daß die beiden Staaten sofort geschaffen werden sollen, da dies zu vielen Schwierigkeiten inneren und äußeren Charakters führen könnte. Darum glaubt die Kommission, daß es notwendig ist, die politische Lehrzeit der beiden Staaten zu verlängern. Diese Lehrzeit kann durch eine der folgenden beiden Möglichkeiten verwirklicht werden: 1. Provisorische Kantonisierung, derzufolge die beiden Staaten weitgehende innere Autonomie und die Befugnis der Einwanderungsregelung hätten, jedoch in Fragen der nationalen Verteidigung, der auswärtigen Beziehungen, der Zölle usw. unter der Aufsicht der Mandatarmacht bleiben würden; oder 2. Besondere Mandate für jeden der beiden Staaten, bis zu der Zeit, in der Anzeichen vorhanden sein werden, daß sie geeignet sind, sich selbst zu regieren. Dieser Zeitpunkt braucht nicht der gleiche für beide Staaten zu sein. Zum Schluß zollt die Mandatskommission der Mandatarmacht Anerkennung für ihre Bemühungen während der letzten 20 Jahre, die in Palästina miteinander im Streit stehenden feindlichen Leidenschaften zu beschwichtigen.