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Palästina · 1937-08-01 · Heft 8-9 (August 1937) · p. Seite 419

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
20 (1937)
Issue
Heft 8-9 (August 1937)
Article
Der Siedlungsbau als Teillösung des städtischen Wohnproblemes
Date
1937-08-01
Page
Seite 419 (sequence 16)
Language
German
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Stande ist, die Finanzierung so zu regeln, daß nur ein Minimum an Eigenmitteln des Siedlers erforderlich ist, das überdies mehr den Charakter eines Gesellschaftsanteils und einer Garantie trägt. Damit ändern sich aber die sozialen Wirkungen des Siedlungswerkes grundlegend, da an Stelle des privaten, spekulativen Interesses des Einzelnen das Gesamtinteresse der Gesellschaft tritt. Den Möglichkeiten spekulativen Handelns ist von vorneherein die rechtliche Basis entzogen. Und wenn sogar gewisse rechtliche Schwierigkeiten in ähnlicher oder neuer Form auftauchen, so liegt es im Wesen dieses Systems, daß sie sich unabhängig von dem Eiozelwillen und Einzelinteresse des Siedlers lösen lassen. Die Gesellschaft hat nunmehr auch das Recht, der Siedlung eine Ordnung zu geben, die die soziale, hygienische und verwaltungstechnische Entfaltung und die weitere Entwicklung der Siedlung sicherstellt. Sie kann bestimmte Verpflichtungen des Siedlers zur Instandhaltung des Besitzes, zur Erhaltung des Gartens, zur allgemeinen Beitragsleistung für den allmählichen Ausbau der öffentlichen Anlagen und Gebäude im Gesellschaftsvertrag sicherstellen. Selbstverständlich muß dabei immer wieder auf die materielle Belastung des Siedlers Rücksicht genommen und in den ersten Jahren alle größeren, nicht unbedingt erforderlichen Investitionen, vermieden werden. Die Gesellschaft übernimmt allerdings auch gewisse Risken, die derzeit der Einzelsiedfler trägt (Investition- und Hypothekenzinsen und Rückzahlung), diese Risken können aber durch die solidarische Haftung der Mitglieder durch die Schaffung eines Reservefonds, durch Versicherung und ähnliche Maßnahmen auf ein tragbares Maß herabgesetzt werden. Gleichzeitig hat aber die Gesellschaft die Möglichkeit, die sonst später dem Einzelsiedler zufallenden Vorteile für sich, bzw. für die Gesamtheit und für die weitere Siedlungstätigkeit zu sichern. Die Gesellschaft hat bei einer einigermaßen normalen Entwicklung die reale Aussicht, aus dem Siedlungswerk nicht unbedeutende Erträge zu ziehen, die ihr die Erweiterung ihrer Tätigkeit gewährleisten. Die rechtlichen Formen der Gesellschaft müssen jedoch von berufener Seite festgelegt werden. Gesamtkosten und Finanzierung« Wir können nunmehr daran gehen, zusammenfassend die Gesamtkosten des billigen Volkssiedlungshauses darzustellen. Gesamtkosten1: Die Gesamtkosten bestehen aus: a) Den eigentlichen Baukosten des Hauses. b) Den Preis des Bodens und den Kosten der Auf Schließung. c) Den sonstigen Nebenkosten. a) Baukosten. Auf der gleichen Kalkulationsbasis wurden folgende Plantypen (laut Anhang) durchgerechnet: Zweizimmerhaus mit Wohnküche als Einzelhaus A-, 230 £P tt ft „ „ Doppelhaus A\> 215 £P Dreizimmerhaus ft t) M Einzelhaus A3 275 £P f, tt Doppelhaus A':t 260 £P Zweizimmerhaus als Einzelhaus B„ 225 £P „ Doppelhaus B\> 220 £P Dreizimmerhaus tt Einzelhaus B3 268 £P tt }t Doppelhaus B, 257 £P Zweizimmerhaus mit Wohnküche als Einzelhaus C 240 £P „ ,, ,, ,, Doppelhaus C 225 £P 1 Eine genaue Durchrechnung und Spezifikation der Gesamtkosten lag dem Artikel bei.

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